Deutsch-polnische Versöhnung Deutschland: Grenz- und Nachbarschaftsvertrag mit Polen
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16. November 2020, 13:59 Uhr
Am 14. November 1990 unterzeichneten Bundesaußenminister Genscher und sein polnischer Amtskollege Skubiszewski den deutsch-polnischen Grenzvertrag. Der legte die Oder-Neiße-Grenze als unverletzlich und endgültig fest. Damit war der Grundstein für den Nachbarschaftsvertrag zwischen Deutschland und Polen gelegt.
Auf dem Weg zu einem friedlichen Nebeneinander in einem geeinten Europa war der deutsch-polnische Grenzvertrag vom November 1990 ein entscheidender Schritt. Damit wurde der Weg frei für den Nachbarschaftsvertrag zwischen Deutschland und Polen, der ein halbes Jahr später geschlossen wurde. Dieser gilt als historischer Meilenstein in den gemeinsamen Beziehungen der beiden Länder. Allerdings war der Weg dorthin ausgesprochen steinig gewesen und hatte auf beiden Seiten der Grenze mehr oder weniger heftige Kontroversen ausgelöst. Das größte Problem war dabei die Frage der polnischen Westgrenze: Sie war für Polen von geradezu existenzieller Bedeutung und nicht verhandelbar.
"Görlitzer Abkommen" und "Warschauer Vertrag"
Im "Potsdamer Abkommen" hatten die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs im August 1945 beschlossen, die ehemaligen deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie bis zu einer endgültigen Ziehung der polnischen Westgrenze unter Verwaltung des polnischen Staats zu stellen. Sämtliche Regierungen in Warschau beharrten seither auf der in Potsdam beschlossenen Grenzziehung.
Die DDR erkannte die Oder-Neiße-Grenze bereits 1950 im "Görlitzer Abkommen" an. Die polnische Westgrenze hieß fortan "Oder-Neiße-Friedensgrenze". Die Bundesrepublik mochte sich zur Anerkennung der Grenze nicht durchringen. Die Frage der polnischen Westgrenze, so die Argumentation in Bonn, könne erst ein Friedensvertrag mit dem vereinten Deutschland endgültig regeln. Als die Bundesrepublik und Polen 1970 den "Warschauer Vertrag" unterzeichneten, fand sich darin auch der Passus, dass die Vertragspartner auf gegenseitige Gebietsansprüche für alle Zeiten verzichten. Faktisch hatte die BRD damit die Oder-Neiße-Grenze anerkannt. Völkerrechtlich bindend war diese Aussage jedoch keineswegs. Und so sah es auch das Bundesverfassungsgericht, das 1975 entschied: Eine völkerrechtlich verbindliche Aussage in der Grenzfrage sei ausschließlich den Siegermächten vorbehalten.
Die UdSSR operierte vor allem in den 1980er-Jahren geschickt mit den Befürchtungen der Polen, die Westgrenze könnte einmal zur Diskussion stehen, erzählte Janusz Reiter 2015 in Bonn:
Solange ihr im Warschauer Vertrag seid, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Wir garantieren eure Grenze. Wenn ihr aber die sozialistische Staatengemeinschaft verlassen wollt, müsst ihr freilich damit rechnen, dass die Grenzfrage gestellt wird.
Polen forderte eine Garantie für die Westgrenze
Mit dem sich abzeichnenden Ende der DDR und einer möglich scheinenden Vereinigung der beiden deutschen Staaten in absehbarer Zeit benötigten die deutsch-polnischen Beziehungen eine neue vertragliche Vereinbarung. Auch die Frage der polnischen Westgrenze geriet wieder auf die Tagesordnung. In Polen machten sich alte Ängste vor einem übermächtigen Deutschland wieder breit. Polen forderte eine Garantie für die Oder-Neiße-Grenze. Doch die wollte Bundeskanzler Kohl mit Rücksicht auf die mächtigen Vertriebenenverbände nicht geben. Als er am 28. November 1989 im Bundestag seinen "Zehn-Punkte-Plan" zur Wiedervereinigung vorstellte, fehlte jede Bezugnahme auf die polnische Westgrenze. In Polen wurde dies als ein "beunruhigendes Signal" gewertet. Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki erklärte auf einer Pressekonferenz am 21. Februar 1990:
Wir dürfen nicht zulassen, dass eine Art politisches oder juristisches Vakuum entsteht und eines Tages jemand sagt: 'Der Görlitzer Vertrag wurde mit einem Land vereinbart, dass es nicht mehr gibt. Der Warschauer Vertrag wurde ebenfalls mit einem Land geschlossen, das es nicht mehr gibt. Und deshalb gehen wir jetzt wieder auf Start und beginnen die Diskussion von vorn!
Mazowiecki erwog sogar, den Abzug der sowjetischen Streitkräfte von der Lösung der strittigen Grenzfrage abhängig zu machen. Es wurde deutlich: Die deutsche Einheit würde nur zustande kommen bei Anerkennung der Westgrenze Polens. Und so verabschiedeten am 21. Juni 1990 sowohl die Volkskammer der DDR als auch der Deutsche Bundestag eine Erklärung, in der sie die Oder-Neiße-Grenze als endgültig anerkannten. Auf Drängen der Polen wurde außerdem im "Zwei-plus-Vier-Vertrag" unter "Artikel 1. Absatz 2" festgehalten, dass auch das vereinigte Deutschland die polnische Westgrenze in einem völkerrechtlich bindenden Vertragswerk sobald als möglich anerkennen werde.
Deutsch-polnischer Grenzvertrag
Und so geschah es auch: Knapp sechs Wochen nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 unterzeichneten Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski am Mittag des 14. November 1990 in Warschau den deutsch-polnischen Grenzvertrag. Der Vertrag legte die Oder-Neiße-Grenze als unverletzlich und endgültig fest. Beide Staaten verpflichteten sich zur "uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität". Das vorliegende Vertragswerk war ein Meilenstein in den Beziehungen der beiden Länder und Voraussetzung für den Nachbarschaftsvertrag.
Die leidvollen Kapitel der Vergangenheit abzuschließen und an die guten Traditionen der Jahrhunderte langen gemeinsamen Geschichte anzuknüpfen.
Außenminister Skubiszewski zeigte sich nach der Unterzeichnung des Vertrages freilich eher nüchtern und pragmatisch. Es gelte nach vorn zu blicken, sagte er, schließlich müssten sich beide Staaten "zusammenleben". Bundesaußenminister Genscher betonte, die Bestätigung der bestehenden Grenzen sei keine leichte Entscheidung gewesen, auch für ihn persönlich nicht. Andererseits gebe der Vertrag nichts preis, was nicht längst verloren sei – als Folge eines verbrecherischen Krieges, den Deutschland begonnen habe.
Steine und Hitlergruß für polnische Reisende
Irritationen im deutsch-polnischen Verhältnis gab es freilich nach wie vor. Polen hatte stets auf die Abschaffung der Visapflicht für seine Bürger bei Reisen nach Deutschland gedrängt. In Deutschland hatte es dagegen erhebliche Widerstände gegeben, war doch die Befürchtung groß, dass mit dem Wegfall der Visumspflicht polnische Arbeitskräfte unkontrolliert den deutschen Arbeitsmarkt besetzen würden. Am 8. April 1991 wurde die Visumspflicht für polnische Bürger schließlich doch abgeschafft.
Rechtsradikale Gruppierungen kündigten nun an: "Kein Pole kommt nach Deutschland!" In Frankfurt/Oder rotteten sich in der Nacht auf den 8. April 1991 rund 250 Rechtsradikale zusammen. Sie warfen Pflastersteine und Feuerwerkskörper auf Polizisten und verhinderten die Grenzöffnung um mehrere Stunden. Als die ersten polnischen Reisenden schließlich die Grenze passierten, wurden sie mit Steinen und Hitlergruß empfangen. Ähnlich die Lage in der 40 Kilometer entfernten Grenzstadt Guben: Auch hier warfen Rechtsradikale Steine auf Touristen – fünf polnische Reisende wurden verletzt, einer davon schwer.
Versöhnung zwischen Deutschen und Polen
Am 17. Juni 1991, als Bundeskanzler Helmut Kohl und Polens Staatschef Jan Krzysztof Bielecki den "Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" unterschrieben, schien dies alles mit einem Mal überwunden zu sein.
Der Nachbarschaftsvertrag hat insgesamt 38 Artikel, in denen beschrieben wird, wie sich die Beziehungen beider Länder auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene gedeihlich entwickeln sollen. Dabei sollen die Beziehungen beider Länder stets in einem europäischen Kontext stehen, wobei Deutschland sich verpflichtet, den Polen auf ihrem Weg in die Europäische Gemeinschaft "nach Kräften" beizustehen. Nationale Alleingänge solle es künftig nicht mehr geben. Polen und Deutsche schworen sich, niemals wieder Waffen aufeinander zu richten.
Über dieses Thema berichtete der MDR Sachsenspiegel auch im TV:
08.11.2020 | 19:00 Uhr