Geschenke liegen auf Geldscheinen
Für Weihnachtsgeschenke greifen viele im Dezember tief in die Tasche. Das ist nicht das einzige interessante Geldthema für Verbraucherinnen und Verbraucher, die der Monat mit sich bringt. Bildrechte: Colourbox.de

Änderungen im Dezember Weihnachtsgeschenke, Medikamente, Mindestlohn: Was sich für Verbraucher ändert

01. Dezember 2023, 17:18 Uhr

Eine Dringlichkeitsliste soll Engpässe bei Medikamenten für Kinder vermeiden. Der Mindestlohn in der Pflege steigt. Die Deutsche Post hat Tipps veröffentlicht, bis wann Weihnachtsgeschenke verschickt sein sollten. Mehr dazu und weitere wichtige Fakten im Dezember für Verbraucher und Verbraucherinnen finden Sie hier.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie nur noch bis Jahresende reduziert

Noch bis Ende Dezember 2023 gilt für Speisen in Hotels, Kneipen und Restaurants der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Mit Beginn des neuen Jahres werden auch dort wieder die sonst üblichen 19 Prozent veranschlagt.

Die Absenkung sollte die von der Corona-Pandemie gebeutelte Branche unterstützen, wieder mehr Gäste an die Tische zu bekommen. Gastronomen kritisieren die Pläne der Bundesregierung, weil auch die Inflation Verbraucherinnen und Verbraucher überlegen lässt, wie viele Restaurantbesuche sie sich leisten können. Wenn wieder mehr Steuern fällig werden, wird auch mit Preisanstiegen auf den Speisekarten zu rechnen sein.

Dringlichkeitsliste für Arzneimittel für Kinder gegen Lieferengpässe

Gerade Medikamente gegen Erkältungen bei Kindern waren vergangene Wintersaison dramatisch rar. Und die aktuelle Atemwegserkrankungswelle nimmt immer mehr Fahrt auf. Um erneute Engpässe in der kalten Jahreszeit zu vermeiden, gilt ab Dezember eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel.

Diese wurde geschnürt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und ist ein Baustein des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Sind die darin aufgeführten Medikamente nicht verfügbar, können wirkstoffgleiche Arzneimittel von den Apotheken ausgegeben werden. Abgewichen werden kann dann auch von der Darreichungsform. Eine Rücksprache mit dem behandelten Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, ist dann nicht nötig. Das Gesetz hat den Bundesrat passiert. In Kürze soll es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und kann dann einen Tag später in Kraft treten.

Fahrplanwechsel bei der Bahn und einige Tickets teurer

Pünktlich zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn zum 10. Dezember werden auch einige Preise angehoben. Nach Unternehmensangaben werden die Bahncard 25, die Bahncard 100, Flexpreise und Streckenkarten um durchschnittlich 4,9 Prozent teurer.

Tipp von der Homepage der Bahn: "Wer bis einschließlich 9. Dezember seine Reise bucht, fährt noch zu den alten Preisen." Alles wie gehabt bleiben soll bei der Bahncard 50 und bei den "Einstiegspreisen bei den Super Sparpreisen und Sparpreisen mit 17,90 Euro bzw. 21,90 Euro".

Ausweitung bei Preisen für Lkw-Maut

Zum 1. Dezember 2023 wird eine neue Mautkomponente für Lkw eingeführt. Für klimaschädliche Fahrzeuge wird bei Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2-Emmissionen erhoben. "Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Kostenteilen zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes", erklärt die Bundesregierung. Ab 1. Juli 2024 gilt dies auch für Lkw im Güterverkehr mit über 3,5 Tonnen.

Verkehrsminister Wissing will damit erreichen, dass Gütertransporte durch klimafreundlichere Antriebe und Verkehrsmittel erfolgen. Eingesetzt werden sollen die Mauteinnahmen etwa, um die Bundesfernstraßen-Infrastruktur und das Netz der Bundesschienenwege zu stärken. Emissionsfreie Lkw bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.

Mindestlohn in der Pflege steigt

In der Pflege steigt der Mindestlohn für Ungelernte ab 1. Dezember auf 14,15 Euro (bisher 13,90 Euro). Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung wird der Mindestlohn zum 1. Dezember auf 15,25 Euro (bisher 14,90 Euro) angehoben, für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro (bisher 17,65 Euro). Dies gilt in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der gesetzliche Mindestlohn von aktuell zwölf Euro Grundlage.

Nährwertangaben bei Wein und Sekt Pflicht

Was ist eigentlich genau drin in Wein und Sekt? Und wie viele Kalorien sind enthalten? Bisher konnten das Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nicht in den Angaben auf dem Etikett nachlesen. Ab 8. Dezember gilt dann auch hier eine Nachweispflicht über Zutaten, Nährwertangaben und Allergene. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Gelten soll das für ab dem Stichtag produzierte Produkte.

Schutz für Whistleblower in der Firma

Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten müssen bis 17. Dezember über interne Meldestellen verfügen, bei denen Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemeldet werden können, ohne dass sie Repressalien deswegen fürchten müssen. Das verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz.

Die gemeldeten Verstöße im beruflichen Umfeld können sich zum Beispiel auf verletzte Vorschriften beim Arbeits- und Gesundheitsschutz beziehen, aber auch auf Bereiche wie Mindestlohn, Wettbewerbsrecht, Lebensmittelsicherheit und Vergaberecht. Unter die Schutzregeln fallen "Whistleblower" auch bei Hinweisen auf sich verfassungsfeindlich äußernde Beamte. Die Identität der Hinweisgebenden muss vertraulich bleiben, Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing gegen Whistleblower sind verboten.

Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten mussten die Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz bereits umsetzen. Für Einrichtungen mit mindestens 50 Mitarbeitern wurde eine Übergangsfrist gewährt, die nun endet.

Geschenke zum Fest rechtzeitig verschicken

Wer Weihnachtsgrüße per Post verschickt, sollte dies nicht zu spät tun.

Das sind die Abgabe-Fristen bei der Deutschen Post, damit die Sendungen garantiert noch vor dem Fest ankommen:

  • Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands bis 21. Dezember
  • Briefe und Postkarten innerhalb Europas bis 13. Dezember
  • Briefe und Postkarten außerhalb Europas bis 6. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Europas bis 14. Dezember bei den Nachbarländern (zeitigere Fristen bei anderen Ländern)
  • Päckchen und Pakete außerhalb Europas bis 28. November

Tipp: Die Abgabe muss vor den Abholzeiten in der Filiale oder der Briefkastenleerung erfolgen.

Rückblick auf Neuerungen der letzten Monate

Illustration - Jahreszahl 2025 aus Euroscheinen
Bildrechte: IMAGO / IlluPics

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. November 2023 | 17:45 Uhr

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