Wer bekommt wie viel? Mehr Pflegegeld ab 2025
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28. Dezember 2024, 03:00 Uhr
Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige, wenn sie nicht in einem Heim, sondern zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Über 4 Millionen und damit über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Wie viel es gibt, hängt vom Pflegegrad ab.
4,5 Prozent mehr ab 2025
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bekommen Pflegegeld, wenn sie zu Hause vollumfänglich versorgt werden können. Mit der finanziellen Unterstützung sollen sie sich bei den sie betreuenden Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern mit einem kleinen Obulus erkenntlich zeigen können. 2024 gibt es je nach Pflegegrad 332 bis 947 Euro. 2025 werden die Beträge um 4,5 Prozent erhöht, das sind dann 347 bis 990 Euro und damit 15 bis 43 Euro mehr.
2024 | 2025 | ||
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Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro | |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro | |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro | |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Über Pflegegeld kann frei verfügt werden
Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung ausgezahlt. Belegen muss die pflegebedürftige Person bei der Pflegekasse nicht, wofür das Geld letztendlich eingesetzt wurde. "Sie kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen", erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage. Die Versorgung muss aber in jedem Falle sichergestellt sein. Ob dies so ist, wird durch regelmäßige Beratungsbesuche überprüft.
Bestimmung der Pflegestufe
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird danach festgelegt, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann. Hier werden neben körperlichen Einschränkungen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt, insbesondere auch eine mögliche Stufe der Demenz. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Der Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Hier gibt es kein Pflegegeld oder Sachleistungen für Pflegedienste, aber viele Unterstützungsmaßnahmen, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Weitere Erhöhung 2028 geplant
Die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2025 ist nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt. Es sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflegegrad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen. In welcher Höhe soll wie 2025 "in Anlehnung an die Preisentwicklung" festgelegt werden.
Stichwort: Pflegesachleistungen Wird für die Versorgung daheim ein Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegekasse auch hierfür je nach Pflegegrad die Kosten. Hier wird von Pflegesachleistungen gesprochen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen den beiden Parteien direkt. Die Grenzen liegen hier 2024 bei Pflegegrad 2 bei 761 Euro und bei Pflegegrad 5 bei 2.200 Euro. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Die Sätze für die Pflegesachleistungen werden 2025 auch um 4,5 Prozent erhöht.
Wann gibt es (kein) Pflegegeld?
Pflegegeld gibt es nur auf Antrag. Liegt dieser vor, werden Gutachter beauftragt, den Pflegegrad zu bestimmen. Für Pflegegeld und auch alle Pflegeleistungen gilt laut Bundesgesundheitsministerium: Um diese finanziellen Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können, muss in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt worden sein oder eine Familienversicherung bestanden haben. "Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein", so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Pflegekasse ist immer Teil der jeweiligen Krankenversicherung. Welche Pflegeleistungen von Hilfe im Haushalt bis zur Körperpflege es gibt, ist im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz festgelegt.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: Das Erste | Mittagsmagazin | 01. Oktober 2024 | 12:00 Uhr