Das ändert sich 2025 Mehr Pflegegeld, Amalgam verboten, Elektronische Patientenakte kommt
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25. Dezember 2024, 03:00 Uhr
Häusliche Pflege wird finanziell mehr unterstützt. Die Elektronische Patientenakte kommt nun. Amalgamfüllungen sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Das sind Neuerungen rund um Pflege und Gesundheit. Mehr gibt es hier.
Elektronische Patientenakte wird eingeführt
Ab Januar stellen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung. Zunächst in zwei Modellregionen, ab März soll es dann überall so sein. Die ePa enthält z.B. Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte. Sie kann vom Patienten über eine App auch selbst verwaltet und befüllt werden.
Wer die Daten einsehen darf, entscheidet der Patient. Es ist auch möglich, der Einrichtung einer ePa zu widersprechen, zum Beispiel bei Datenschutzbedenken. Widerspricht man, nachdem die ePa bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch möglich ist, teilt die zuständige Krankenkasse mit. Private Krankenkassen können laut Bundesgesundheitsministerium auch eine Elektronische Patientenakte anbieten.
Amalgamfüllungen verboten
Ab 2025 dürfen Zahnärztinnen und -ärzte nur noch in Ausnahmefällen Füllungen aus Amalgam einsetzen. Die EU-Kommission begründet das EU-weite Verbot damit, dass in Amalgam giftiges Quecksilber enthalten ist. Stattdessen soll für Füllungen als Kassenleistung ein einfacher Kunststoff oder ein ähnlicher Werkstoff verwendet werden. Gegen Zuzahlung wird ein höherwertiger Kunststoff benutzt. Dentalamalgam darf nur noch eingesetzt werden, wenn es der Zahnarzt wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten für zwingend notwendig hält.
Zusatzbeiträge steigen
Viele Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag. Die Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent aus. Jede Krankenkasse kann ihren Zusatzbeitrag nach ihrer Finanzlage selber festlegen. Die Techniker, Deutschlands größte Krankenkasse, hat ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent mehr als verdoppelt. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Ein Beispiel Der Arbeitgeber übernimmt auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte. Bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro müssten also Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 40 Euro mehr als zuvor zahlen, wenn der Zusatzbeitrag um zwei Prozent steigt.
Bonus für gesundes Verhalten
Bonuszahlungen der Krankenkassen an gesetzlich Versicherte für gesundes Verhalten von bis zu 150 Euro pro Jahr müssen weiter nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die zugehörige Regelung wurde entfristet und gilt nun dauerhaft.
Mehr Geld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld wird ab 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Auch die ambulanten Pflegesachleistungsbeträge wie für Hilfen durch Pflegedienste bei der Haushaltsführung oder der Körperpflege steigen um 4,5 Prozent. Die Zuschüsse richten sich nach dem bewilligten Pflegegrad.
Mehr Geld in der Altenpflege
Der Mindestlohn für Beschäftige in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2025 erhalten Pflegehilfskräfte 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro).
Dies gilt in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der ab 2025 angehobene gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage. "Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen", so das Gesundheitsministerium.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2024 | 19:30 Uhr