Der Redakteur | 14.03.2023 Welche Privilegien haben Elektroautos?
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14. März 2023, 19:18 Uhr
Lothar Diener fragt, warum E-Autos an Ladestationen häufig entgegen der Fahrtrichtung geparkt und geladen werden? Gibt es dafür Ausnahmegenehmigungen? Welche Privilegien haben Elektroautos?
Welche Privilegien haben E-Autos im Alltag?
So viele Privilegien sind es gar nicht, die die E-Autofahrer genießen. Klar, es gibt Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer und eine schwindende Prämie beim Erwerb des Autos. Im Betrieb muss man hingegen schon genau hingucken. Dürfen E-Autos zum Beispiel überall parken und das auch noch entgegen der Fahrrichtung?
Der Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung regelt das Halten und Parken. Dort findet sich keine Ausnahme für E-Autos. Man hat grundsätzlich rechts zu halten und zu parken. Es sei denn, dort sind Schienen zum Beispiel der Straßenbahn oder wir befinden uns in einer Einbahnstraße. Dann ist es erlaubt, auf der linken Fahrbahnseite zu parken, aber das gilt für alle, nicht nur für E-Autos.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen …
"Halbrechts" zu halten, das ist noch Taxen gestattet, die - wenn es der Verkehr erlaubt - eine "zweite Spur" aufmachen und zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste neben einem parkenden Auto halten dürfen.
Dürfen E-Autos überall kostenlos parken?
Die kurze Antwort lautet "nein", die etwas längere beginnt mit "es kommt darauf an" und zwar auf die Kommunen. Im Dezember 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ergebnisse zur Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorgelegt. In der Langfassung heißt das Gesetz: "Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge".
Den Kommunen erlaubt es, den E-Autos besondere Bevorrechtigungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, auch im Hinblick auf die Gebühren. Auch dürfen Ausnahmen gemacht werden bei Nutzung, Zufahrtbeschränkungen und Durchfahrtsverboten.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Es muss explizit dastehen, was E-Autos dürfen, zum Beispiel irgendwo durchfahren, wo andere nicht fahren dürfen. Auch das kostenlose Parken gilt nicht automatisch.
Überhaupt hat die Erhebung des Ministeriums ergeben, dass es beim Fahren kaum Privilegien gibt. Also Durchfahrtsverbote gelten fast ausnahmslos auch für E-Autos und von der theoretischen Möglichkeit, Busspuren für E-Autos freizugeben, machen praktisch kaum Kommunen Gebrauch. Sie begründen das mit der zunehmenden Zahl der E-Autos.
Die Taktung der Busse wurde ja entsprechend berechnet und wenn die E-Autos immer mehr werden, behindert das natürlich den ÖPNV.
An Ende bleibt das Parken. In rund einem Viertel der Kommunen sind die Parkgebühren für E-Autos reduziert. 74 Prozent der Kommunen ermöglichen das Parken an besonderen Stellen - in der Regel stehen dort auch die Ladesäulen.
Brauchen E-Autos die Feinstaubplakette?
Für die Einfahrt in Umweltzonen ist in den meisten Fällen die grüne Plakette erforderlich. Ohne darf man die Zonen nicht befahren. Hintergrund ist der Schutz vor Feinstaub und anderen unschönen Ausdünstungen.
Doch irgendwie ist die entsprechende Regelung noch nicht an die "neuen" E-Autos angepasst. Das führt dazu, dass E-Autofahrer, die ohne Feinstaubplakette in der Umweltzone erwischt werden, ein Bußgeld zahlen müssen. Im Falle eines Tesla-Fahrers in Leipzig waren dies 128,50 Euro.
Immerhin will man mit der Regel die Stadt vor schädlichen Luftverunreinigungen schützen und ohne Feinstaubplakette als "Filter" ist auch ein Tesla nur eine Dreckschleuder. Zumindest außerhalb von Bayern. Der Freistaat hat Ende Januar erkannt, dass es nicht im Sinne der Vorschrift sein kann, E-Autofahrern blaue Abgaswolken anzudichten.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich in dem Punkt das Bundesrecht zu ändern.
Nun liegt es in den bayrischen Genen, Forderungen in Richtung Berlin zu erheben, aber an diesem Punkt erscheint die bayrische Vorgehensweise beispielgebend. Man hat die Bayerische Polizei und die Kommunen gebeten, solche Verstöße künftig nicht mehr zu ahnden. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums verwies darauf, dass hier ein bundeseinheitliches Vorgehen vorgesehen sei. Dass andere Länder ähnlich verfahren würden wie Bayern, sei nicht bekannt.
Außerdem habe die Plakette insofern eine Daseinsberechtigung, dass ohne Einsicht in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich nicht von der Marke beziehungsweise dem Modell auf den Antrieb geschlossen werden könne. Außerdem verwies man an das Bundesumweltministerium, das für das Immissionsschutzrecht zuständig ist.
Das wäre dann auch die Adresse der bayrischen Forderung in Richtung Berlin: Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen sollen künftig grundsätzlich keine Plakette mehr benötigen. Aber hier lauert eine kleine Falle, ein E-Auto muss nämlich nicht zwangsläufig ein E-Kennzeichen haben.
Man bekommt das E-Kennzeichen nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aber es ist freiwillig.
Deswegen sollte man bei der Zulassung des Autos aufpassen, dass am Ende des Kennzeichens tatsächlich ein "E" steht. Und dass ein Buchstabe auf dem Nummernschild die grüne Plakette ersetzt und bußgeldfrei das Befahren einer Umweltzone ermöglicht, das ist kein Neuland.
Oldtimer, die ein "H" auf dem Nummernschild haben, dürfen bereits jetzt schon auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Warum auch nicht. Schließlich ist der Gestank eines mehr als 30 Jahre alten Trabis Teil der Lebenserinnerung und keine Umweltverschmutzung.
MDR (dvs, mw)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 14. März 2023 | 16:40 Uhr