Tourismusbranche EU-Recht verbietet höhere Eintrittspreise für ausländische Touristen
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18. April 2024, 07:08 Uhr
Beim Urlaub im europäischen Ausland ist MDR AKTUELL-Hörer Uwe Kiesewetter aufgefallen, dass oftmals unterschiedliche Eintrittspreise von Einheimischen und von Touristen verlangt werden. Daher fragt er sich: "Ist das überhaupt mit EU-Recht vereinbar? Und könnte das in Deutschland nicht auch so gehandhabt werden?" Dazu sagt Jura-Professor Werner Schroeder MDR AKTUELL: "Es ist verboten. Die Rechtslage ist auch ziemlich eindeutig." Trotzdem ist diese Praxis verbreitet, in Deutschland jedoch weniger.
- Von Touristen mehr Geld für den Eintritt zu Attraktionen im EU-Ausland zu nehmen als von Einheimischen, widerspricht dem EU-Recht.
- In Deutschland kommt es bei Museen seltener zu solchen Preisunterschieden, da nur wenige als Touristen-Magnete zählen.
- Trotz der rechtlichen Lage ist es den meisten Touristen nicht wert, wegen des Preisunterschieds vor Gericht zu ziehen.
Ein Technikmuseum in Las Palmas, eine Seilbahnfahrt auf Madeira – in beiden Fällen zahlte Uwe Kiesewetter mehr als Einheimische. Würde er es darauf anlegen, hätte er mit einer Klage gute Chancen, sagt Jura-Professor Werner Schroeder: "Aus europarechtlicher Sicht ist es an sich nicht zu akzeptieren. Es ist verboten. Die Rechtslage ist auch ziemlich eindeutig."
Touristische Dienstleistungen dürfen nicht mehr kosten
Die sogenannte Preisdiskriminierung ist für Werner Schroeder nicht nur ein fachliches Thema. Als Deutscher lehrt er an der Universität Innsbruck. Auch in den nahen Skigebieten kommt es vor, dass Auswärtige mehr zahlen für den Skipass oder den Lift. "Das ist sowohl im EU-Vertrag explizit verboten. Und es gibt dazu noch eine spezielle Regelung mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie – es handelt sich hier um touristische Dienstleistungen. In dieser Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, gleiche Bedingungen für den Zugang zu Dienstleistungen zu gewähren und dabei auch bei dem Entgelt nicht zu differenzieren", erklärt der Jura-Professor.
Trotzdem geschieht es. Und nicht jeder findet es verwerflich. Zum Beispiel David Vuillaume, Geschäftsführer des Deutschen Museumsbunds. Aus Deutschland kennt Vuillaume zwar kein Beispiel für solche "Einheimischen-Tarife", aber das erklärt er sich nicht nur mit der Rechtslage. "Die Logik dahinter ist, dass internationale Touristen, die ein Museum einmalig besuchen, bereit sind, mehr auszugeben als Einheimische. Und in Deutschland gibt es eigentlich sehr wenige Museen, die als internationale touristische Attraktionen gelten." Und die bieten rechtlich unbedenkliche Vergünstigungen an: Saisonkarten oder ermäßigte Tickets für Senioren, Studierende oder Empfänger von Sozialleistungen.
Den meisten ist der Preisunterschied keinen Gerichtsprozess wert
Bleibt die Frage, warum andere mit den Tarifen für Einheimische durchkommen. Die EU-Kommission, vermutet Europarechtler Werner Schroeder, halte sich zurück, um sich bei den Menschen vor Ort nicht unbeliebt zu machen. Und die Touristen selbst rufen deswegen nicht gleich beim Anwalt an. "Man zahlt dann zwei, drei Euro mehr fürs Museum – in Italien gibt’s das. Oder 10 oder 20 Euro mehr für einen Skipass in Österreich. Aber deswegen erhebt keiner Klage. Und auf der anderen Seite: Man kann nicht erwarten, dass das ein individueller Kläger in die Hand nimmt. Das müsste schon eine Verbraucherschutzorganisation machen."
Oder eben doch ein sehr ausdauernder Einzelkämpfer: 2016 zog ein Österreicher bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht. Fast elf Jahre zuvor hatte er ein Schwimmbad in Bayern besucht. Dabei musste er einen höheren Eintritt zahlen als Einheimische. Zu Unrecht, urteilten die Richter. Der Preisunterschied: 2,50 Euro.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. April 2024 | 06:22 Uhr
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