Rechtsstreit Holzverkauf auf dem Prüfstand: Millionenklage gegen Thüringenforst

21. Januar 2023, 18:32 Uhr

Der Streit um den Holzverkauf aus Thüringer Wäldern soll noch im Januar vor Gericht gehen. Es geht um mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht und 32 Millionen Euro Schadenersatz. Das Agrarministerium will die Klage abwehren.

In Thüringen wird im Januar eine Klage zu möglichen kartellrechtlichen Verstößen bei der Holzvermarktung vor Gericht verhandelt. Wie das Agrarministerium am Dienstag mitteilte, hat ein internationaler Prozessfinanzierer Thüringen wegen Holz-Geschäften der Landesforstanstalt und anderer Waldbesitzer verklagt. Es geht um Schadenersatzforderungen von rund 32 Millionen Euro. Mehrere Sägewerke hatten dazu eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft gegründet, hinter der der Prozessfinanzierer steht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Holzvermarktung von Thüringenforst - nicht nur für Holz aus dem Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer. Bereits 2015 hatte das Bundeskartellamt in Baden-Württemberg untersagt, sowohl Holz aus dem Staatswald als auch Holz aus den Kommunal- und Privatwäldern ab einer bestimmten Menge gemeinsam zu vermarkten. Große Sägewerksbesitzer hatten sich darüber beim Bundeskartellamt beschwert. Der internationale Finanzkonzern, der nun in Thüringen zwei Sägewerke vertritt, hatte nach früheren Angaben Sägewerken im Freistaat sowie in anderen Bundesländern Forderungen abgekauft.

Ministerium weist Vorwürfe zurück

Das Ministerium erklärte, Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) habe mit Blick auf den Gerichtstermin, der voraussichtlich am 26. Januar vor dem Landgericht Erfurt stattfinden soll, private und kommunale Waldbesitzer dazu aufgerufen, dem Verfahren freiwillig beizutreten. 190 private, kommunale und genossenschaftliche Waldbesitzer würden ein entsprechendes Schreiben erhalten. In der Mitteilung heißt es weiter, sie hätten sich "signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt".

Agrarstaatssekretär Torsten Weil erklärte, Thüringen weise den Vorwurf einer angeblich nicht wettbewerbskonformen, gebündelten Holzvermarktung zurück. Er sei sich sicher, dass die Klage abgewehrt werden könne; insbesondere dann, wenn sich die Waldbesitzer gemeinsam der Klage stellen. Ähnliche Verfahren soll es auch in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben haben.

MDR (cfr)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 18. Januar 2023 | 17:30 Uhr

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