Ein Mann mit Brille und weißem Bart sitzt im Halbschatten im Thüringen Landtag. 6 min
Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff im Gespräch bei MDR KULTUR über die Neuregelung bei der Rückgabe von NS-Raubgut. Bildrechte: IMAGO/Jacob Schröter

Restitution von Kulturgütern Raubkunst-Rückgabe: Thüringens Kulturminister Hoff begrüßt neues Verfahren

14. März 2024, 13:21 Uhr

Bei der Rückgabe von NS-Raubkunst haben sich die Kulturminister der Länder mit der Bundesregierung und den Kommunen auf ein neues Verfahren geeinigt. Statt der bisherigen beratenden Kommission soll künftig ein Schiedsgericht darüber verbindlich entscheiden. Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff glaubt, dass dadurch Rückführungen beschleunigt werden.

Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) hat den Beschluss der Kultusministerkonferenz für schnellere Verfahren bei der Rückgabe von NS-Raubgut begrüßt. Hoff sagte am Donnerstag bei MDR KULTUR: "Ich bin zufrieden mit der Lösung, weil sie eine Verbesserung zum Status Quo ist." Zwar werde es bei dem Thema "nie einfach sein". "Aber es wird zu schnelleren Entscheidungen kommen", so Hoff.

Die Kultusminister der Länder hatten sich am Mittwoch mit der Bundesregierung und kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass bei Streitfällen um NS-Raubgut die bisherige beratende Kommission von einem Schiedsgericht ersetzt wird. Dem Beschluss zufolge sollen dessen Entscheidungen verbindlich sein und von einer weiteren Instanz überprüft werden können. Im Gegensatz zu heute soll das Schiedsgericht auch von nur einer Seite angerufen werden können.

Die bisherige Kommission stand in der Kritik, weil sie nur wenige Fälle abschließen konnte. Hoff betonte, es habe auch bisher schon eine ganze Reihe von Rückgaben gegeben. "Auch ohne die beratende Kommission" seien oftmals Regelungen für Rückgaben gefunden worden.

Gericht statt Kommission

Weiter sagte Hoff, Museen und ähnliche Institutionen seien mit einer Vielzahl an Aufgaben konfrontiert. Das Thema Provenienz, also die Herkunft von Museumsstücken, sei ein weites Feld: "Wir diskutieren das bezogen auf NS-Raubkunst, wir diskutieren das im Hinblick auf das koloniale Erbe, wir diskutieren beispielsweise aber auch auf das gesamte Themenfeld der DDR", so der Kulturminister.

Blick auf vier als NS-Raubkunst identifizierte Zeichnungen, die an die Erben der ursprünglichen Eigentümerin zurückgegeben wurden.
Bisher dauerte es oft Jahre, bis Objekte an Erben zurückgegeben wurden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Mehr Transparenz in Museen in Sachsen und Thüringen

Die Neuregelung soll es auch für Menschen ohne oder mit geringen finanziellen Mitteln einfacher machen, Ansprüchen nachzugehen. Statt selbst nach der Herkunft zu forschen, können Schiedsgerichte Informationen einfordern. Außerdem soll die Arbeit so transparenter werden.

Für manche geht das aber noch nicht weit genug: Marion Ackermann, Generaldirektorin der Staatlichen Kunststammlungen Dresden, hatte schon vor der Entscheidung der Kultusministerkonferenz mehr Transparenz gefordert. Sammlungen müssten digitalisiert und einsehbar werden. Dazu müssten aber die Rahmenbedingungen und die Finanzierung stimmen. Dafür sieht der Thüringer Kulturminister Hoff derzeit keine Möglichkeiten. Man wisse "um die haushalterischen Rahmenbedingungen, in denen sich Bund, Länder und Kommunen gegenwärtig befinden", so Hoff.

Quelle: MDR KULTUR (Ellen Schweda), dpa, Deutschlandfunk
Redaktionelle Bearbeitung: tsa, hki

Dieses Thema im Programm: MDR KULTUR - Das Radio | MDR KULTUR am Morgen | 14. März 2024 | 07:10 Uhr

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