Patientenquittung Nur wenige Patienten nutzen ihr Recht auf Leistungsauskünfte bei Krankenkassen
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30. April 2023, 10:30 Uhr
Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihrer Krankenkasse Einsicht in die sogenannte Patientenquittung verlangen. Das bedeutet, dass sie überprüfen können, was der Arzt oder die Ärztin nach einer Behandlung an Leistungen abgerechnet hat. Doch in Thüringen nutzen nur wenige Versicherte dieses Kontrollinstrument.
Die gesetzlich Krankenversicherten in Thüringen fordern nur selten Auskünfte über die Kosten der für sie abgerechneten ärztlichen Leistungen. Das hat eine Umfrage von MDR THÜRINGEN unter den größeren Krankenkassen in Thüringen ergeben.
Bei der Krankenkasse mit den meisten Versicherten in Thüringen, der AOKplus, haben demnach jährlich etwa 0,09 Prozent der Versicherten eine sogenannte Patientenquittung angefordert. Da sind neun von 10.000. Bei der Barmer haben den Service sogar nur etwa drei von 10.000 genutzt. Bei der Techniker Krankenkasse waren es vier von 1.000.
Online-Portale von Kassen nur spärlich genutzt
Zwar bieten immer mehr Kassen inzwischen auch eine elektronische Einsicht der Patientendaten an. Die Barmer, die AOKplus und die Knappschaft nutzen dafür zum Beispiel eigene Online-Portale, die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kaufmännische Krankenkassen (KKH) die sogenannte elektronische Patientenakte.
Aber auch diese Möglichkeit wird bisher nur wenig in Anspruch genommen - bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind es den Angaben nach 3.800 Patienten, die angemeldet sind und zumindest grundsätzlich ihre Daten einsehen könnten. Das sind etwa drei von 100 Thüringer TK-Versicherten. Die Barmer erreicht mit ihrem Online-Angebot nach eigenen Angaben bundesweit etwa neun von 100 Versicherten.
Patientenbeauftragte fordert verständlichere Auskünfte
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, sagte MDR THÜRINGEN, verständliche Patientenquittungen seien wünschenswert. Mit ihrer Hilfe könnten die Versicherten einerseits sehen, welche Kosten durch ihre Behandlung anfallen. Andererseits böte es auch eine Kontrollfunktion, ob die erbrachten Leistungen ordentlich abgerechnet wurden. Die Zahlen zeigten aber, dass der Auskunftsanspruch bisher kaum genutzt wird.
Beim Wissen über die eigenen Gesundheitsdaten stehen wir noch ziemlich am Anfang.
Kassen: Kontrollinstrument wird noch zu wenig genutzt
Auch aus Sicht der Krankenkassen sind Patientenquittungen ein wichtiges Kontrollinstrument, das noch wenig genutzt wird. Die Pressesprecherin der TK, Christiane Haun-Anderle, sagte MDR THÜRINGEN: "Beim Wissen über die eigenen Gesundheitsdaten stehen wir noch ziemlich am Anfang". Mit den neuen technischen Möglichkeiten werde es aber immer einfacher und komfortabler, die eigenen Daten einzusehen.
Patientenquittungen sind Leistungsauskünfte über in Anspruch genommene vertragsärztliche Leistungen und deren Kosten. Die Ärzte und Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§305 SGB V), den Patienten auf Wunsch alle abgerechneten Leistungen verständlich aufzulisten.
Patientenquittung: Wer darf sie anfordern?
Patientenquittungen kann jeder bei seinen Ärzten oder seiner Krankenkasse anfordern. So können Patienten sie kostenfrei direkt nach jeder Behandlung in der Praxis erhalten oder gegen eine Gebühr von einem Euro plus Portokosten eine Quartalsabrechnung vom Arzt verlangen.
Außerdem kann jeder gesetzlich Versicherte Patientenquittungen nachträglich für beliebige Zeiträume bei seiner Krankenkasse anfordern.
Die AOKplus bietet alternativ auch einen Onlinezugriff über "meine AOK", ähnlich ist es bei der Barmer und der Knappschaft. Die TK bietet Patientenquittungen über die elektronische Patientenakte (ePa) an.
Detailliert informiert die Unabhängige Patientenberatung UPD https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/patientenquittung über die Patientenquittungen.
MDR (hae/dr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. April 2023 | 07:30 Uhr
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