Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
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Untreueaffäre Justizministerium warnte vor Korruptionsrisiko am Oberlandesgericht Jena

30. September 2020, 05:00 Uhr

In den Untreueermittlungen am Oberlandesgericht Jena stellt sich zunehmend die Frage nach der Verantwortung von Vorgesetzten. So wussten Justizministerium und OLG-Leitung bereits seit vier Jahren von den Schulden des betroffenen Beamten. 2016 warnte die damalige Justizstaatssekretärin Silke Albin vor einer möglichen Erpressbarkeit des Mannes. Doch der frühere OLG-Präsident Stefan Kaufmann ließ ihn auf dem Posten für Haushalt und Beschaffung.

Geldtransaktion in die Ukraine

Das Angebot im Internet war offenbar verlockend. Bis zu 65.000 Euro Kredit, ohne genaue Bonitätsprüfung und zu niedrigen Zinsen. Lediglich eine Vermittlungsgebühr für das Darlehen sei an die Firma fällig, hieß es vom Anbieter. Werner Z., hochrangiger Beamter am Oberlandesgericht Jena, schlug zu. In einer Mail im Frühjahr 2015 wandte er sich an den Anbieter. 15.000 Euro wollte er offenbar als Darlehen haben. Tage später bekommt er eine Mail, dass ausländische Investoren bereit seien, ihm einen Kredit über knapp 8.000 Euro zu gewähren. Das Geld kommt und geht auf dem Konto ein. Wochen später erhält er eine Rechnung über eine Vermittlungsgebühr von 1.000 Euro. Die solle er, so steht es in dem Schreiben, auf ein Konto überweisen. Empfänger und Konto befinden sich in der Ukraine, das geht nach Informationen von MDR THÜRINGEN aus den damaligen Ermittlungsunterlagen hervor.

Mit dieser Geldtransaktion beginnt für Werner Z. ein ernstes Problem. Denn Banken und Ermittler wurden aufgrund der Auslandsüberweisung in die Ukraine und den dubiosen Vermittlern auf ihn aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen leitete 2015 gegen den OLG-Beamten Werner Z. ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche ein, das bestätigte ein Sprecher MDR THÜRINGEN auf Nachfrage. Der Verdacht: Die knapp 8.000 Euro könnten schmutziges Geld gewesen sein, die nun Teil eines vermeintlich seriösen Kreditgeschäfts wurden. Die 1.000 Euro sind das saubere Geld, überwiesen von einem untadeligen deutschen Staatsbürger und damit sauber in den Taschen mutmaßlicher Krimineller.

OLG wird von Staatsanwaltschaft informiert

Die Staatsanwaltschaft beantragte 2016 deswegen einen Strafbefehl über 6.500 Euro gegen Z. und Informierte den Dienstherren des hochrangigen Beamten: den damaligen OLG-Präsidenten Stefan Kaufmann, aktuell der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Dieser wiederum setzte das Justizministerium in Kenntnis und teilte diesem mit, dass er von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Z. absehe. Das geht aus internen Akten hervor, die MDR THÜRINGEN vorliegen. Kaufmann begründete das damit, das er "trotz der herausgehobenen dienstlichen Stellung des Betroffenen" nicht erkenne, das wegen desselben Sachverhaltes eine über "einen Verweis oder Geldbuße hinausgehende Disziplinarmaßnahme verhängt werden müsste". Mit der "herausgehobenen dienstlichen Stellung" meinte Kaufmann den Umstand, dass Werner Z. bis zu seiner Pensionierung im Mai 2019 für Haushalt, Personal und Beschaffung im OLG Jena und der Thüringer Justiz zuständig war. Über seinen Schreibtisch dürften im Laufe seiner Dienstjahre Haushaltsentscheidungen in Millionenhöhe gegangen sein.

Justizministerium widerspricht OLG-Präsidenten

Dieser Umstand schien 2016 auch der damaligen Justizstaatssekretärin Silke Albin klar gewesen zu sein, doch sie kam zu einer ganz anderen Bewertung als OLG-Chef Kaufmann. Am 16. Februar intervenierte Albin bei Kaufmann und teilte ihm mit, dass seine Vorgehensweise im Justizministerium keine Zustimmung finde könne. Denn sowohl Kaufmann, als auch Albin sind von der Staatsanwaltschaft informiert worden, dass Werner Z. Schulden plagen. Deshalb schrieb Albin an Kaufmann, dass der Verdacht einer ungeordneten Vermögenssituation des Betroffenen, mit den Aufgaben eines Verwaltungsreferenten, der bedeutende Haushaltsmittel und Personalentscheidungen verantworte, nur schwer in Einklang zu bringen sei. Zudem warnte Albin davor, dass eine hohe Verschuldung immer ein Korruptionsrisiko darstelle.

Kaufmann lässt Beamten auf Posten

Kaufmann fügte sich und leitete das Disziplinarverfahren formal ein, um es aber zwei Tage später aufgrund der damals noch laufenden Geldwäscheermittlungen auszusetzen. Er begründete das damit, dass er mit Werner Z. gesprochen habe, der ihm versicherte, in geordneten finanziellen Verhältnissen zu leben.

Dafür habe der ihm eine Bankauskunft gezeigt, die Kaufmann aber nicht zu den Akten nehmen solle. Kaufmann schien das damals zu überzeugen, denn er teilte dem Justizministerium mit, da er Z. seit "20 Jahren dienstliche kenne, habe er keinen Zweifel an der Richtigkeit seiner Bekundung". 2017 wird das Geldwäscheverfahren gegen Z. gegen Zahlung einer Geldauflage von 3.200 Euro eingestellt. Ende Januar 2018 stellte Kaufmann das Disziplinarverfahren ein. Er begründete dies nun damit, dass unter der Berücksichtigung der herausgehobenen dienstlichen Stellung des Beamten nicht noch eine "über einen Verweis oder Geldbuße hinausgehende Disziplinarmaßnahme verhängt" werden müsse. Kaufmann sah damals keinen Anlass für Konsequenzen und beließ Werner Z. auf dem Posten, der damit weiter zuständig für Haushalt, Personal und Beschaffung im OLG war.

Aufträge im Millionenwert vergeben

Damit wurde das Kapitel im OLG Jena geschlossen, bis es im Oktober 2019 durch eine Razzia des Landeskriminalamtes wieder geöffnet wurd. Werner Z. steht seitdem unter dem Verdacht der Untreue und der Vorteilsnahme. Er soll drei befreundeten Unternehmern, gegen die auch ermittelt wird, jahrelang Aufträge zugeschanzt haben. Nach MDR THÜRINGEN-Recherchen könnten sich diese fragwürdigen Geschäfte auf 1,4 Millionen Euro summiert haben. Allein in dem Jahr, in dem Kaufmann das Disziplinarverfahren gegen Z. konsequenzlos einstellte, sollen Aufträge im Wert von 820.000 Euro abgeschlossen worden sein, die jetzt Teil des Verfahrens sind. Bei den Ermittlungen wird offenbar immer deutlicher, das Z. bei den Auftragsvergaben am OLG offenbar schalten konnte, wie er wollte. So sollen sämtliche Kontrollmechanismen, wie das Vier-Augen-Prinzip bei der Vergabe von Aufträgen nicht gegriffen haben. Wieso das passiert ist, könnte als Frage auf Verantwortliche im OLG und im Justizministerium zukommen.

Schulden durch Immobiliengeschäfte?

Nach Ermittlungen des Landeskriminalamtes hatte Z. mindestens seit 2012 enorme Schulden, die offenbar weitestgehend mit Immobiliengeschäften zusammenhängen.

So ist er Teilhaber einer Immobilienfirma, die er gemeinsam mit dem ehemaligen Thüringer Innenminister Manfred Scherer (CDU) betreibt und die in Jena ein Haus besessen hat. Nach MDR THÜRINGEN-Recherchen hatte er mit Scherer, dem frühere OLG-Präsidenten Hans-Joachim Bauer und anderen Geschäftspartner noch ein Immobilienprojekt in Magdala. Zeitweise soll Z. Schulden in Höhe von 870.000 Euro angehäuft haben. Noch in dem Jahr, in dem er OLG-Präsident Kaufmann seine wirtschaftlich geordneten Verhältnisse versicherte, wurden laut Unterlagen offenbar 30.000 Euro seines Jahresgehaltes für Tilgung von Krediten verwendet. Laut den Ermittlern hatte er dauernde Auseinandersetzungen mit Rechtsanwälten, Inkassounternehmen und Gläubigern, die ihr Geld eintreiben wollten.

Ministerium bestätigt Vorgang

MDR THÜRINGEN hatte Stefan Kaufmann mit dem gesamten Vorgang konfrontiert und um die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs gebeten. Kaufmann teilte mit, dass er sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern wolle. Das OLG Jena wollte zum Agieren des früheren Präsidenten ebenfalls nichts sagen. Der Anwalt von Werner Z. teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft das OLG damals ordnungsgemäß informiert habe, mehr gebe es dazu derzeit aufgrund laufender Verfahren nicht zu sagen.

Das Thüringer Justizministerium bestätigte auf Anfrage den Schriftverkehr und seinen Inhalt zwischen Albin und Kaufmann. Dieser habe dem Ministerium damals 2016 mitgeteilt, dass eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse des Beamten ergeben habe, dass diese geordnet seien. Deswegen hätten auch die Voraussetzungen für eine Versetzung oder Dienstenthebung des Beamten nicht vorgelegen, heißt es.

Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. September 2020 | 07:00 Uhr

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