Unstrut-Hainich-Kreis Ex-Freundin aufgelauert und 70-mal am Tag angerufen - Stalker erhält deutlich niedrigere Strafe
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28. Januar 2025, 18:26 Uhr
Ein Stalker aus dem Unstrut-Hainich-Kreis ist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Berufungskammer des Landgerichts Mühlhausen milderte damit am Dienstag ein Urteil aus dem Jahre 2019 von zwei Jahren Haft deutlich ab. Hauptgründe waren laut Urteil das Geständnis des Angeklagten, die lange Dauer und frühere Verfahrensfehler am Amtsgericht Mühlhausen.
Strafrichter vergisst, zehn Anklagen zuzulassen
Der Strafrichter hatte damals vergessen, zehn der 15 Anklagen zuzulassen. Deshalb wurde der 46-Jährige in zweiter Instanz nur noch wegen vier Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und eines Hausfriedensbruchs verurteilt. Der Baggerfahrer muss innerhalb eines Monats 1.250 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Laut Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen hatte der 40-Jährige seine Ex-Freundin über mehrere Monate hinweg immer wieder mit dem Auto verfolgt. Dem Gericht zufolge lauerte er ihr zu Hause und am Arbeitsplatz auf. Außerdem rief er sie fast 70-mal am Tag an. Der Mann ist wegen Nachstellungen bereits mehrfach vorbestraft. Das Auto, mit dem er die Frau beobachtet und verfolgt hat, wurde vor sechs Jahren eingezogen und inzwischen verwertet.
MDR (cg/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 28. Januar 2025 | 17:30 Uhr