Landgericht Vierfacher Mord: Lebenslange Haft für Brandstifter von Apolda

12. September 2023, 13:10 Uhr

Der 36-jährige Brandstifter von Apolda ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann wegen vierfachen Mordes schuldig. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Vor Gericht bat der Angeklagte zuvor um Entschuldigung.

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Nach dem Brand mit vier Toten in Apolda ist der 36-jährige Brandstifter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach ihn am Dienstag des vierfachen Mordes, des Mordversuchs in 30 Fällen und der Brandstiftung mit Todesfolge schuldig.

Vier Menschen starben bei Brand in Apolda - 30 Menschen retten sich

Der Bulgare hatte im August vergangenen Jahres ein Haus in der Apoldaer Innenstadt in Brand gesetzt, weil ihm nach eigener Aussage mehrere Bewohner 250 Euro schuldig geblieben waren. Bei dem Brand kamen vier Menschen ums Leben. Ein Mann starb bei dem Versuch, sich mit einem Sprung aus dem Fenster vor den Flammen zu retten. Drei Leichen hatte die Feuerwehr im Dachgeschoss entdeckt. 30 Menschen hatten die Feuerwehrleute aus dem lichterloh brennenden Haus gerettet. Darunter war auch ein wenige Tage altes Baby.

Landgericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

Der Richter am Landgericht Erfurt stellte beim Angeklagten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das heißt, dass der Mann nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen werden kann.

Die Verteidigung verwies dagegen auf die Lebensumstände des Mannes. Er habe völlig mittellos sowie ohne Wohnsitz in Jena und Apolda gelebt und sei von Landsleuten betrogen worden.

Zuvor hatte der Verteidiger auf ein erstes Gutachten verwiesen und den Angeklagten für schuldunfähig erklärt. Er sollte demnach freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Ein anderer Gutachter kam während des Prozesses jedoch zum Schluss, dass der Angeklagte zwar eine schwere psychische Erkrankung habe, zum Tatzeitpunkt aber voll schuldfähig gewesen sei.

Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht

Der Angeklagte entschuldigte sich am Dienstag vor dem Landgericht für seine Tat. Er habe nicht gewollt, dass Menschen zu Schaden kommen. Bereits zu Beginn des Gerichtsverfahrens hatte der Angeklagte gestanden und seine Tat bereut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Revision ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete laut Landgericht auf weitere Rechtsmittel.

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MDR (ps/dst)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 12. September 2023 | 11:00 Uhr

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