Eine Schutzmaske liegt auf einem Bahnstreig.
In Thüringen gibt es keine Maskenpflicht in Bus und Bahnen mehr. (Symbolfoto) Bildrechte: IMAGO / Gottfried Czepluch

Maskenpflicht Diese Corona-Regeln gelten in Thüringen aktuell

05. März 2023, 12:44 Uhr

In Bussen und Zügen gilt in Thüringen keine Maskenpflicht mehr - in anderen Bereichen gilt sie weiterhin. Zudem müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr isolieren, aber auf andere Weise Rücksicht nehmen. Das sind die aktuellen Regeln.

Mehrere Corona-Schutzmaßnahmen sind seit Anfang Februar in Thüringen weiter gelockert worden. Die Maskenpflicht im Nahverkehr ist damit Geschichte. Woanders gilt die Maskenpflicht jedoch weiter.

Maskenpflicht in Bus und Bahn beendet

Seit dem 2. Februar muss keine Maske mehr im öffentlichen Nahverkehr getragen werden. Damit war Thüringen eines der letzten Bundesländer, die in Bussen und Bahnen die Pflicht aufgehoben hatte. Gleichzeitig fiel nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Pflicht weg, sich nach einer Corona-Infektion zu isolieren.

In Sachsen wurde bereits am 16. Januar die Maskenpflicht im Nahverkehr abgeschafft, in Sachsen-Anhalt und in Bayern sogar schon im Dezember. In Hessen muss ebenfalls ab Donnerstag keine Maske mehr getragen werden.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte Mitte Januar den Schritt mit den inzwischen geringen Corona-Infektionen begründet. Am Freitag, dem 27. Januar, lag die offiziell erfasste Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen bei 33 und damit nur noch auf einem Drittel des Niveaus vom Monatsanfang. Deutschlandweit lag der Wert an Freitag bei 82.

Neben dem Nahverkehr wurde außerdem seit dem 2. Februar die Maskenpflicht im Fernverkehr beendet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Aus mit der sich stabilisierenden Corona-Lage begründet.

Keine Masken- und Testpflicht mehr in Pflegeheimen

Die eigentlich bis zum 7. April gedachten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflege-Einrichtungen sind zudem vorzeitig beendet worden. Das hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern mit einer entspannten Pandemielage begründet.

Wo die Maskenpflicht für Besucher gilt

Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen "sollten wir weiterhin vorsichtig sein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Deshalb solle noch bis 7. April weiter Maske tragen, wer etwa Patienten oder Heimbewohner besuche oder Arzt-Termine wahrnehme: "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein."

Diese weiter bestehende Maskenpflicht für Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Arztpraxen hatte zu Kritik geführt. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte: "Selbst die letzten politisch festgelegten Corona-Regeln bleiben widersprüchlich."

Maskenpflicht statt Isolierung für Corona-Infizierte

Seit Anfang Februar müssen sich Corona-Infizierte in Thüringen zudem nicht mehr "häuslich absondern", wie es bislang die Corona-Verordnung des Freistaates vorgesehen hatte. Stattdessen besteht für diese dann eine "generelle Maskenpflicht" außerhalb der eigenen Wohnung. Krankenhäuser oder Pflegeheime sowie bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte dürfen sie nicht betreten.

Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten sind bei einer Corona-Infektionen weiter untersagt. Diese Vorgaben gelten für Infizierte über fünf Tage bzw. bis mindestens 48 Stunden nach dem Ende der Symptome. Ohne Symptome enden die Einschränkungen spätestens nach zehn Tagen.

Die neuen Corona-Regeln entsprechen nach Angaben des Landes den Bestimmungen in sechs anderen Bundesländern, darunter Bayern und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums ist es die voraussichtlich letzte Corona-Verordnung auf Landesebene. Die Ermächtigung des Bundes ende am 7. April. "Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht", hieß es.

Änderungen bei Corona-Regeln im Auto und auf Arbeit

Ab Februar müssen schließlich zwei medizinische Masken im Verbandskasten des Autos mitgeführt werden. Ältere Verbandskästen können jedoch weiter genutzt werden wie bisher. Für Unternehmen läuft zudem ab Februar die Pflicht aus, ein Hygienekonzept festzulegen.

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MDR (rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. Januar 2023 | 13:00 Uhr

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