Justiz Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung für Schüler des Amtes enthoben
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25. Januar 2023, 23:44 Uhr
Der wegen eines Beschlusses zur Maskenpflicht umstrittene Richter aus Thüringen darf vorerst nicht mehr in dieser Funktion arbeiten. Er hatte 2021 in Weimar entschieden, dass Schüler keine Corona-Masken tragen müssen.
Nach einem umstrittenen Urteil zur Maskenpflicht darf ein Richter am Amtsgericht Weimar vorerst nicht weiter in dieser Funktion arbeiten. Das bestätigte das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Der Amtsrichter hatte im April 2021 eine umstrittene Entscheidung für zwei Schulen in Weimar gefällt. Er entschied damals, dass die Corona-Vorgaben des Thüringer Bildungsministeriums nicht länger angewandt werden müssten. Für Kinder bestehe daher in den beiden Schulen keine Maskenpflicht im Unterricht mehr. Auch Abstandsregeln und Schnelltests sollten nicht mehr nötig sein. Das Bildungsministerium reichte damals eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters ein. Schließlich hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Richters wieder auf.
Strafverfahren wegen Rechtsbeugung noch offen
Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhängig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zuständig war, hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben.
Die Anklage wurde damit begründet, dass sich der Richter bei der Entscheidung bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt habe. Ihm sei es darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam dazustellen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.
Im Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei auch Büro und Wohnung des Juristen durchsucht. Dabei sei auch das Handy des Richters sichergestellt worden, bestätigte damals die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Anfrage von MDR THÜRINGEN.
Verwaltungsgericht: Beschluss "offensichtlich rechtswidrig"
Bevor das Oberlandesgericht die Entscheidung aufhob, hatte das Verwaltungsgericht Weimar den Beschluss des Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht als "offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet. Grund sei, dass der Familienrichter keine gesetzliche Befugnis habe, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte. Geklagt hatte damals eine Mutter aus Weimar, die das Wohl ihrer beiden Kinder gefährdet sah. Der Richter entschied jedoch, dass nicht nur für die beiden Kinder, sondern generell in beiden Schulen keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr zu gelten haben.
Wohl nur Corona-kritische Gutachter befragt
Den Gerichtsbeschluss hatte der Amtsrichter als einstweilige Anordnung erlassen, ohne dass es eine mündliche Verhandlung gab. Die Entscheidung umfasste 192 Seiten, wobei sich der Richter nach Angaben von "Focus Online" auf drei Gutachter verließ, die allesamt den Corona-Schutzmaßnahmen kritisch gegenüber standen. Gegenargumente habe er "praktisch komplett" ignoriert.
Bundesweite Diskussion auch um Unabhängigkeit der Justiz
Die Entscheidung war im Nachgang bundesweit diskutiert worden. Die Beschwerde und die Klage gegen das Urteil des Amtsrichters hatten zudem auch zu einer Diskussion über die Unabhängigkeit der Justiz geführt. Vertreter von Landesregierung und Opposition hatten dies damals zurückgewiesen. Der damalige Justizminister Dirk Adams (Grüne) verwies darauf, dass der formale Rechtsweg eingehalten worden sei. Die FDP-Justizexpertin Franziska Baum sagte, dass am Fall gerade deutlich werde, wie unabhängig die Justiz sei.
MDR (cfr/rom)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. Januar 2023 | 18:00 Uhr