
Landespolitik Thüringer Landtag ändert Regeln zur Wahl des Alterspräsidenten
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07. März 2025, 18:40 Uhr
Der Thüringer Landtag hat neue Regeln zur Wahl des Alterspräsidenten beschlossen. Künftig wird nicht mehr der älteste Abgeordnete die erste Sitzung des neuen Parlaments eröffnen. Bei der jüngsten konstituierenden Sitzung im Herbst war es zu einem Eklat gekommen, nachdem der AfD-Alterspräsident Anträge von CDU und BSW zunächst nicht zugelassen hatte. Kritik am aktuellen Antrag kommt von der AfD.
Der Thüringer Landtag hat seine Geschäftsordnung geändert und neue Regeln für die Wahl des Alterspräsidenten aufgestellt. Demnach soll künftig nicht mehr der älteste Abgeordnete als Alterspräsident die erste Sitzung des Parlaments nach einer Landtagswahl leiten, sondern der dienstälteste. Das beschloss der Landtag am Freitag mit den Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD.
Das seien die gleichen Regeln, die für die Wahl des Bundestagspräsidenten gelten, heißt es von der Brombeer-Koalition.
Die AfD kritisiert den Plan. Sie bezeichnet den Änderungsantrag als Versuch, "die Brandmauer noch weiter aufzustocken". Denn: In den Reihen der anderen Fraktionen sitzen Abgeordnete, die schon deutlich länger dem Landtag angehören. Und damit eher als Alterspräsident oder Alterspräsidentin in Frage kommen.
Regeländerung nach Eklat bei erster Landtagssitzung?
Bei der konstituierenden Sitzung des jetzigen Landtags im Herbst hatte aus Sicht der Parlamentsmehrheit der damalige Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, seine Neutralitätspflicht verletzt. Treutler hatte sich geweigert, die Beschlussfähigkeit des Landtags formell festzustellen.
Die Sitzung musste mehrmals unterbrochen und dann vertagt werden. In einer Eilentscheidung setzte das Verfassungsgericht dem AfD-Alterspräsidenten schließlich klare Regeln.
Landtag stimmt für sogenannte Regierungsbefragung
Zudem sieht die neue Geschäftsordnung vor, dass es im Landtag künftig eine sogenannte Regierungsbefragung geben soll - Minister und Regierungschef stellen sich den Fragen der Abgeordneten - direkt, persönlich und öffentlich.
Darüber hinaus setzte der Landtag am Freitag einen Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutz ein. Der Ausschuss soll nach dem Willen der AfD die Amtsführung von Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer untersuchen. Zudem hat der Landtag das Wahlverfahren für die Geheimdienstgremien geändert.
MDR (fno/when)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 07. März 2025 | 10:00 Uhr
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