Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender der AfD-Thüringen, spricht während einer Wahlkampfveranstaltung.
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke soll sich vor dem Landgericht Halle verantworten, weil er nationalsozialistisches Vokabular auf einer Rede verwendet haben soll. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Justiz Anklage gegen Thüringer AfD-Chef Höcke nun doch vor dem Landgericht Halle

01. Dezember 2023, 06:57 Uhr

Die Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Höcke soll am Landgericht Halle verhandelt werden - und doch nicht am Amtsgericht Merseburg. So begründet das Oberlandesgericht Naumburg seine Entscheidung.

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Die Anklage gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Vorwurfs der Verwendung von nationalsozialistischem Vokabular wird vor dem Landgericht Halle verhandelt. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in Sachsen-Anhalt laut Mitteilung vom Donnerstag und gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.

Oberlandesgericht spricht von besonderer Bedeutung

Ursprünglich hatte das Landgericht entschieden, dass das Hauptverfahren am Amtsgericht Merseburg geführt werden soll. Das sah das OLG nun anders und begründete seine Entscheidung mit der besonderen Bedeutung des Falls und dem großen öffentlichen Interesse, da der Angeklagte für die AfD an herausgehobener Stelle tätig sei.

Im Fokus Höckes Merseburg-Rede von 2021

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Höcke im September wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben.

Dabei soll er gewusst haben, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP war.

Die AfD und der Verfassungsschutz:

Im September 2018 hatte der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD Thüringen zum Prüffall erklärt. In dieser Vorstufe zur Beobachtung wertete der Geheimdienst offen zugängliches Material aus. Anlass waren u.a. mehrere Redebeiträge des AfD-Landeschefs Björn Höcke etwa zur deutschen Erinnerungskultur ("Denkmal der Schande") oder dessen Teilnahme an den fremdenfeindlichen Protesten in Chemnitz im Sommer 2018.

Im März 2020 wurde die Thüringer AfD zum Verdachtsfall hochgestuft. Seitdem konnten eingeschränkt geheimdienstliche Mittel wie die Überwachung von Telefonen eingesetzt werden.

Gleichzeitig wurde die AfD-Parteiströmung "Der Flügel" als "erwiesen extremistische Bestrebung" eingestuft. Daraufhin lösten die damaligen "Flügel"-Anführer, der Thüringer AfD-Chef Höcke sowie dessen Pendant in Brandenburg, Andreas Kalbitz, die Parteiströmung offiziell auf. Dies bezeichnete der Thüringer-Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer damals als "Nebelkerze".

Im März 2021 erklärte der Thüringer Verfassungsschutz den Thüringer AfD-Landesverband schließlich zur "erwiesen rechtsextremistischen" Bestrebung. Seitdem kann das komplette Arsenal nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa V-Leute eingesetzt werden.

Landgericht hatte sich erst für nicht zuständig erklärt

Das Landgericht muss nun über einen Termin für eine Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen entscheiden. Das Gericht hatte die Anklage gegen Höcke im September zugelassen, sich aber für nicht zuständig erklärt.

Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen, erklärte das Landgericht damals.

MDR (dst)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. November 2023 | 17:00 Uhr

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