Musik-Lizenzen Thüringen will Gema-Gebühren für Vereinsfeste übernehmen

17. April 2024, 19:42 Uhr

Egal ob auf Weihnachtsmärkten oder beim Amateurfußball in der Halbzeitpause - wird Musik bei Vereinsfesten abgespielt, fallen meist Gema-Gebühren an. Die Thüringer Landesregierung will nun ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen helfen und die Zahlung übernehmen.

Aktuelle Nachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks finden Sie jederzeit bei mdr.de und in der MDR Aktuell-App.

Wird bei Vereinsfesten öffentlich Musik gespielt, fallen Kosten für Gema-Lizenzen an. Diese können schnell mehrere Hundert Euro betragen und sind für ehrenamtliche Vereine häufig schwer zu stemmen.

Die Thüringer Landesregierung will Vereinen nun dabei helfen und erklärte, die Gebühren für Vereinsfeste zukünftig zu übernehmen. Thüringen ist damit nach Bayern das zweite Bundesland mit solch einer Regelung.

Weihnachtsbäume werden zum Knutfest verbrannt
Vereine müssen bei jedem öffentlichen Fest - wie Weihnachtsbaum-Verbrennen oder Sportfest - Gema-Gebühren bezahlen, wenn Musik gespielt wird. Bildrechte: picture alliance/dpa/Matthias Bein

Eine Anerkennung des Ehrenamtes

Die Entscheidung der Landesregierung sei als Anerkennung für die Arbeit ehrenamtlicher Vereine, Organisationen und Einrichtungen für das gesellschaftliche Leben gedacht. Die oppositionelle CDU-Fraktion verwies auf eine Initiative, die sie dazu im Landtag gestartet habe

Für 2024 sei Vorgesehen, dass Thüringen und die Gema in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine treffen. Ziel sei, dass das Land für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die Gema-Lizenzvergütungen übernimmt.

Gema Bei der Gema handelt es sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Führt man eine öffentliche Veranstaltung durch, bei der Musik gespielt wird, muss man eine Lizenz-Gebühr für das Anspielen der Lieder bezahlen. Die Höhe richtet sich nach Größe des Festes und Höhe der Eintrittspreise. Das Geld geht anschließend an die Urheber der Werke.

Menschen tanzen trotz des Tanzverbots an Karfreitag im Club „LKA-Longhorn“.
Das Angebot der Landesregierung richtet sich an ehrenamtliche Vereine. Kommerzielle Clubs und Diskotheken profitieren nicht davon. Bildrechte: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Um den Kostenrahmen für das Land einschätzen zu können, sind Vereine und Organisationen, die das Angebot nutzen wollen, aufgefordert, sich über die Internetseite der Gema bis zum 31. Mai 2024 anzumelden.

Anmelden können sich Vereine, die vorwiegend ehrenamtlich tätig sind, ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben und eine Veranstaltungen planen, welche auf einer Fläche mit weniger als 500 Quadratmeter stattfinden soll.

Die CDU-Fraktion kritisierte die Details des Vorhabens der Landesregierung. "Insbesondere die Begrenzung auf 500 Quadratmeter und der Ausschluss von Eintrittsgeldern machen den Vertrag von Herrn Hoff zur Mogelpackung für Ehrenamtliche", teilte der parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Bühl, mit. Zudem sehe er offene Fragen "zum Beispiel bei Faschings-, Sport- und Vereinsveranstaltungen".

MDR (nir)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SCHLAGERWELT Sachsen-Anhalt | Schlagernews | 17. April 2024 | 09:30 Uhr

404 Not Found

Not Found

The requested URL /api/v1/talk/includes/html/da8f2111-d18a-41cb-b075-512ba02477ae was not found on this server.

Mehr aus Thüringen