Musik-Lizenzen Thüringen will Gema-Gebühren für Vereinsfeste übernehmen
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17. April 2024, 19:42 Uhr
Egal ob auf Weihnachtsmärkten oder beim Amateurfußball in der Halbzeitpause - wird Musik bei Vereinsfesten abgespielt, fallen meist Gema-Gebühren an. Die Thüringer Landesregierung will nun ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen helfen und die Zahlung übernehmen.
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Wird bei Vereinsfesten öffentlich Musik gespielt, fallen Kosten für Gema-Lizenzen an. Diese können schnell mehrere Hundert Euro betragen und sind für ehrenamtliche Vereine häufig schwer zu stemmen.
Die Thüringer Landesregierung will Vereinen nun dabei helfen und erklärte, die Gebühren für Vereinsfeste zukünftig zu übernehmen. Thüringen ist damit nach Bayern das zweite Bundesland mit solch einer Regelung.
Eine Anerkennung des Ehrenamtes
Die Entscheidung der Landesregierung sei als Anerkennung für die Arbeit ehrenamtlicher Vereine, Organisationen und Einrichtungen für das gesellschaftliche Leben gedacht. Die oppositionelle CDU-Fraktion verwies auf eine Initiative, die sie dazu im Landtag gestartet habe.
Für 2024 sei Vorgesehen, dass Thüringen und die Gema in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine treffen. Ziel sei, dass das Land für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die Gema-Lizenzvergütungen übernimmt.
Gema Bei der Gema handelt es sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Führt man eine öffentliche Veranstaltung durch, bei der Musik gespielt wird, muss man eine Lizenz-Gebühr für das Anspielen der Lieder bezahlen. Die Höhe richtet sich nach Größe des Festes und Höhe der Eintrittspreise. Das Geld geht anschließend an die Urheber der Werke.
Um den Kostenrahmen für das Land einschätzen zu können, sind Vereine und Organisationen, die das Angebot nutzen wollen, aufgefordert, sich über die Internetseite der Gema bis zum 31. Mai 2024 anzumelden.
Anmelden können sich Vereine, die vorwiegend ehrenamtlich tätig sind, ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben und eine Veranstaltungen planen, welche auf einer Fläche mit weniger als 500 Quadratmeter stattfinden soll.
Die CDU-Fraktion kritisierte die Details des Vorhabens der Landesregierung. "Insbesondere die Begrenzung auf 500 Quadratmeter und der Ausschluss von Eintrittsgeldern machen den Vertrag von Herrn Hoff zur Mogelpackung für Ehrenamtliche", teilte der parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Bühl, mit. Zudem sehe er offene Fragen "zum Beispiel bei Faschings-, Sport- und Vereinsveranstaltungen".
MDR (nir)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SCHLAGERWELT Sachsen-Anhalt | Schlagernews | 17. April 2024 | 09:30 Uhr
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