Hilfefonds Thüringer Sportvereine und Jugendhilfen können Energiehilfen beantragen
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10. August 2023, 13:38 Uhr
Thüringer Sportvereine mit eigenen Sportstätten und Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe können ab sofort Energiehilfen beantragen. Das Geld stammt den Angaben nach aus dem zweckgebundenen Sondervermögen "Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds".
Wie das Bildungsministerium am Donnerstag mitteilte, wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten einmalig drei Millionen Euro überwiesen. Die Kommunen sind Träger der Sportstätten und sollen damit die finanziellen Lasten wegen hoher Energiekosten besser bewältigen können, hieß es.
Für folgende Energiearten werden die Kosten berücksichtigt:
- Strom
- Gas
- Fernwärme
- Heizöl
- Holzpellets
- Kohle
Hohe Hürden für Antragsteller
Die Höhe der Leistung ist auf 80 Prozent der Mehrbelastung begrenzt. Die antragstellenden Sportvereine müssen eingetragenes Mitglied beim Landessportbund Thüringen e.V. sein, als gemeinnützig anerkannt und Betreiber der Sportanlage sein.
Freie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (außer Kindertageseinrichtungen) müssen angesichts der hohen Energiekosten in ihrer Existenz bedroht sein.
Sportvereine und freie Träger können die Anträge bis zum 30. September beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
MDR (dvs)
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