Thüringen Weg für digitales Gesundheitsamt frei - doch Umsetzung verzögert sich
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06. Februar 2025, 06:20 Uhr
Das Oberlandesgericht Thüringen hat den Weg für das millionenschwere Herzstück des geplanten digitalen Gesundheitsamtes frei gemacht. Dennoch verzögert sich die Umsetzung der zentralen Software für alle 22 Gesundheitsämter in Thüringen.
- Gericht weist Bieterrügen zurück: Weg geebnet für millionenschweres Digitalisierungsprojekt.
- Dennoch Zögern bei der Auftragsvergabe - Ministerium prüft Optionen vor Ablauf der Fördermittelfrist.
- E-Gesundheitsamt ist seit Corona geplant und sollte ursprünglich schon im vergangenen Sommer an den Start gehen.
Normalerweise sind bei Verkündigungsterminen in Vergabefragen vor Gericht selten die Streitparteien anwesend. Dann spricht der Richter ein paar Sätze in einen leeren Raum. Diesmal, weil die Presse mit vor Ort ist, nimmt er sich fünf Minuten Zeit und begründet den Beschluss, mit dem er den Weg für das Herzstück des digitalen Gesundheitsamtes in Thüringen frei macht.
Es geht um den zentralen Teil des E-Gesundheitsamtes, ein millionenschweres Projekt, eine Software, die alle Ämter effizienter machen soll. Sie soll thüringenweit Prozesse angleichen und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern verbessern. Bürger könnten von kürzeren Bearbeitungszeiten ihrer Anliegen profitieren, Anträge digital stellen, Online-Termine sowie Videoberatungen wahrnehmen.
Sinngemäß hatte der Senat des Gerichts vor der Vergabe des Projektes eine Reihe an verfahrensrechtlichen Problemen zu klären. Im Zentrum stand dem Richter zufolge die Frage, ob Fehler in der Ausschreibung fristgemäß gerügt wurden. Und das geschah offenbar nicht. Denn sie bezogen sich laut Richter auf so offenkundige Verstöße, dass die Beschwerdeführerin diese hätte bemerken und rechtzeitig rügen müssen. Damit sei der Nachprüfungsantrag unzulässig. Das Land könne mit der Vergabe des Auftrags wie geplant fortfahren, so sein Schluss.
Doch das ist nicht so einfach. "Wir haben so viel Zeit verloren in der Umsetzung, sodass geprüft werden muss, ob diese noch innerhalb der Fristen möglich ist", sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Denn der Bundeszuschuss, mit dem die geplante Programmierarbeit bezahlt werden soll, läuft dem Ministerium zufolge am 31. März 2026 aus. Jetzt prüfe das Ministerium, ob eine Vergabe noch möglich ist und welche Optionen es außerdem gibt. Der Bund hat Thüringen für dieses Projekt eine Fördermittelzusage über 16,8 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Ursprünglich sollte die Software schon im Sommer 2024 an den Start gehen, wie aus der Ausschreibung des Projektmanagements für das E-Gesundheitsamt Thüringen im Frühjahr 2023 hervorgeht. Der Vergabeprozess verzögerte sich aufgrund von Bieterbeschwerden. Eine Bietergemeinschaft hatte das Vergabeverfahren gerügt und ist dann bis vor den Vergabesenat am Oberlandesgericht Thüringen gezogen. Am 22. Januar wies nun das Gericht in Jena die Beschwerde zurück und erlegte den Klägern die Verfahrenskosten auf.
Vier Milliarden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Neben Thüringen planen weitere Bundesländer eine eigene Fachanwendung oder die Modernisierung der bereits im Land anliegenden Software-Lösungen, die nach Aussage verschiedener Gesundheitsministerien entsprechend angepasst auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden könnten. Bei den Vorgesprächen zur Fördermittelvergabe hätten sie aber keine Parallelen zu den jeweiligen Plänen finden können und haben laut Thüringer Gesundheitsministerium auch keine gemeinsame Maßnahme für alle Länder verabredet.
Der Bund hatte vor dem Hintergrund von Corona ein vier Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm für die Modernisierung der Gesundheitsämter Deutschlands aufgelegt. Davon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung der Ämter.
MDR (ana)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Dezember 2024 | 14:00 Uhr
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