Torsten Czuppon
Der Streit um ein T-Shirt und selbstbearbeite Anzeigen geht erneut vor Gericht: Torsten Czuppon von der AfD war in zwei Instanzen bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. Bildrechte: imago images/Karina Hessland

Verfolgung Unschuldiger Prozess gegen AfD-Politiker Czuppon geht vor Oberlandesgericht weiter

28. März 2023, 21:45 Uhr

Der Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon wegen Verfolgung Unschuldiger geht vor das Oberlandesgericht in Jena. Czuppon wurde bereits in zwei Instanzen verurteilt, weil er als Polizeibeamter zwei Unschuldige angezeigt und die Anzeige selbst bearbeitet haben soll.

Der Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon wegen Verfolgung Unschuldiger geht in die nächste Instanz - vor das Oberlandesgericht in Jena. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte selbst haben Revision gegen das Urteil aus der zweiten Instanz eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Erfurt am Dienstag mitteilte.

Czuppon in erster und zweiter Instanz verurteilt

Das Landgericht Erfurt hatte Czuppon vor einer Woche erneut zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und damit die Entscheidung aus der ersten Instanz bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 57-Jährige vor seiner Zeit als Abgeordneter als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige gestellt und diese Anzeige auch selbst bearbeitet hatte.

Streit um T-Shirt in Gedenkstätte Buchenwald

Hintergrund ist der Vorwurf, dass Czuppon bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt von "Thor Steinar" getragen haben soll. Diese Marke ist in rechtsextremen Kreisen beliebt. Da die Gedenkstätte das Tragen als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Czuppon wiederum bestritt, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben, und erstattete Anzeige gegen zwei Zeugen des Vorfalls wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Der AfD-Landtagsabgeordnete war daraufhin zu 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt worden.

Im Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert - ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

MDR (ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. März 2023 | 16:00 Uhr

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