Inflation Große Preisunterschiede bei Kita- und Schulessen in Sachsen
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18. Februar 2024, 08:00 Uhr
Bis zu sieben Euro für das Essen in Kitas und Schulen - auch wenn solche Preise in Sachsen noch die Ausnahme sind, wird die Verpflegung für die Kleinen teurer. Auf Anfrage von MDR SACHSEN erklären zwei der größten Anbieter, wie sich die Preise zusammensetzen und welche Rolle die Eltern, Schulen und Kommunen dabei spielen können.
- Die Schulträger können entscheiden, ob sie die Qualität des Essens und die Preise vertraglich festlegen wollen.
- Jede Schule und Kita stellt unterschiedliche Ansprüche, deswegen schwanken die Preise von Einrichtung zu Einrichtung.
- Wenn sich Eltern und Schulen zusammentun, dann können sie die Essenpreise mitbestimmen.
Die Preise beim Schul- und Kitaessen in Sachsen schwanken zwischen zwei und mehr als sieben Euro pro Mahlzeit. Das schilderten Eltern und Caterer auf Anfrage von MDR SACHSEN. Laut einer deutschlandweiten Mitgliederumfrage des Verbands deutscher Schul- und Kitacaterer kostete 2023 ein Kitaessen durchschnittlich 3,65 Euro. An weiterführenden Schulen waren es im Durchschnitt 4,45 Euro.
2024 ist die in den Corona-Jahren gesenkte Mehrwertsteuer für die Gastronomie von sieben Prozent ausgelaufen und zurück auf 19 Prozent gestiegen. Davon betroffen sind auch Verpflegungsangebote für Schul- und Kitaessen. Dabei gilt: Liefert der Caterer das Essen nur, bleibt es bei den sieben Prozent. Gibt er es auch aus, dann fallen die 19 Prozent an. Dass die Preise in Kitas und Schulen sachsenweit darüber hinaus so unterschiedlich sind, liegt auch an den Anforderungen der Schulen, Kommunen und Eltern.
Wie kommen die Preise beim Essen zustande?
Grundsätzlich ergeben sich die Preise bei den Caterern ähnlich wie bei jedem Gastrobetrieb: Auswahl der Gerichte, Personalkosten, Lieferwege, Energiepreise oder die gewünschte Qualität. Ein Unterschied ist aber, dass der Auftrag für die Kita- und Schulverpflegung ausgeschrieben wird. So können Preis und Qualität vertraglich festgelegt werden, wie das sächsische Sozialministerium erklärt: "Auf Landesebene gibt es keine Vorgaben zur Preisgestaltung. Derjenige, der ausschreibt, kann dabei Vorgaben zu Unter- und Obergrenzen machen. Demnach obliegt die Preisgestaltung denjenigen, die die Verträge aushandeln und abschließen."
Große Preisunterschiede zwischen den Schulen und Kitas
In den Verträgen für die Verpflegung ist nicht nur geregelt, was für Essen angeboten werden soll, sondern auch wie das Essen angeboten wird. So bekommen einige Schulen fertige Gerichte, diese können vorab bestellt werden und dann kostengünstig in einer Großküche zubereitet werden. Andere Einrichtungen möchten gerne, dass vor Ort gekocht wird und sich die Kinder das Essen wie an einem Büfett zusammenstellen dürfen. Das schlägt sich dann im Preis nieder. Zwei der größten Caterer für Schul- und Kitaessen in Sachsen möchten sich nur anonym zu dem Thema äußern. Sie beschreiben, dass in den letzten Jahren viel auf sie umgelagert wurde.
Wenn zum Beispiel das Kitapersonal das Essen verteilt und die Räume säubert, zahlen das die Kommune oder die Eltern über den Kitabeitrag. Immer mehr Einrichtungen würden inzwischen aber wollen, dass solche Aufgaben vom Caterer übernommen werden. Das gleiche gilt für die Ausstattung vor Ort: Früher hätten viele Kitas und Schulen eigene Küchen gehabt, das sei immer seltener der Fall und die Caterer müssten erstmal Küchen und Geschirr anschaffen. Solche zusätzlichen Aufgaben und Anschaffungen müssen die Caterer dann auf den Essenpreis mit aufschlagen.
Einer der Caterer schreibt dazu, dass die Gemeinden und Einrichtungen hier den Preis beeinflussen können. Wenn zum Beispiel vor Ort eine Küche bereitgestellt wird oder das Kita und Schulpersonal Aufgaben übernimmt, würde das Essen so indirekt subventionieren werden.
Trotz dieser Herausforderungen gibt es Gemeinden, die durch die kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten und die Übernahme von Betriebskosten indirekt eine Subventionierung des Kinderessens ermöglichen.
Was können die Eltern, Schulen und Kommunen also machen?
Einerseits können die Kommunen den Preis durch indirekte Subventionen mitgestalten, wenn sie Schulträger sind. Dies muss langfristig geplant werden und auch schon bei der Ausschreibung für den Versorgungsauftrag bedacht werden. Andererseits müssen sich die Eltern überlegen, welche Qualität sie wollen und wie viel sie dafür zahlen möchten: Diese Vorstellungen können dann über die Elternvertretung auch an die Schulen und damit an die Caterer weitergetragen werden. Laut einem Caterer sind viele Eltern bereit, mehr für das Essen in der Kita oder Schule zu zahlen, wenn sie bei den Konditionen für das Essen mitbestimmen konnten.
Bürgerrat fordert bundesweit kostenloses Essen in Kitas und Schulen
Mitte Januar stellte der Bürgerrat "Ernährung im Wandel" der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) seine Empfehlungen vor. Der von den Ampel-Parteien und der Linken eingesetzte Rat sieht als wichtigsten Punkt, dass das Essen in Kitas und Schulen kostenfrei wird. Der Bürgerrat beschreibt "kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit".
Das vollständige Gutachten soll am 20. Februar an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas überreicht werden. Laut der SPD-Politikerin kann es im Rahmen der Veranstaltung dann auch eine erste Diskussion der Empfehlungen mit Fachpolitikern verschiedener Fraktionen geben. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann vorgesehen, dass das Bürgergutachten sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen des Bundestags erörtert wird. Die Empfehlungen des Bürgerrats sind für den Gesetzgeber nicht bindend.
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