Justiz Verfassungsgerichtshof Leipzig will bis Anfang 2024 über sächsisches Polizeigesetz entscheiden
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14. September 2023, 08:18 Uhr
Das Polizeigesetz von Sachsen steht beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig auf dem Prüfstand. Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten dagegen geklagt, weil sie das Gesetz für verfassungswidrig halten. Das Gericht will der Frage nachgehen und bis Ende Januar 2024 eine Entscheidung fällen.
- Ende Januar 2024 will der Verfassungsgerichtshof in Leipzig verkünden, ob das sächsische Polizeigesetz gegen die Verfassung verstößt.
- In dem Verfahren geht es unter anderem um Fragen des Datenschutzes und die Bewaffnung der Polizei.
- Ein Vertreter der Landesregierung sieht die Klage gelassen und hält das Gesetz für rechtmäßig.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Donnerstag mündlich über das sächsische Polizeigesetz verhandelt hat, will das Gericht nun bis Anfang nächsten Jahres über die Klagen gegen das Gesetz entscheiden. Wie das Gericht mitteilte, soll die Entscheidung am 25. Januar 2024 verkündet werden. Es wird erwartet, dass zahlreiche Punkte in dem Gesetz neu gefasst werden müssen.
In dem sogenannten Normenkontrollverfahren geht es unter anderem darum, ob die polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zulässig sind. Auch die Nutzung von personenbezogenen Daten und der Einsatz besonderer Waffen durch die Polizei im Vorfeld von befürchteten Straftaten steht auf dem Prüfstand.
Linke und Grüne hatten Klage initiiert
Angestoßen hatten die Klage 35 Landtagsabgeordnete der Grünen und der Linken. Sie sehen vor allem den Datenschutz und das Recht auf Freiheit der Person verletzt. "Weil hier tief in den Persönlichkeitsbereich Betroffener eingegriffen wird, was die Bewegungsfreiheit angeht, die Telekommunikation, alles was verfassungsrechtlich geschützt ist. Und das begründet unsere verfassungsrechtlichen Zweifel an diesem Gesetz", sagte der frühere Linken-Landtagsabgeordnete Enrico Stange.
Kritik an Datenerhebung von Unbeteiligten
Den Antragstellern gehen beispielsweise die im Gesetz vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen deutlich zu weit. Diese reichen vom Einsatz verdeckter Ermittler bis zur automatisierten Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Kennzeichenerfassung - Maßnahmen, die sich nicht nur gegen Tatverdächtige richten.
"Der Eingriff in Grundrechte wird weit ins Vorfeld von möglichen Gefahren verlagert. So weit, dass die Polizei faktisch schon jederzeit die Möglichkeit hat, gegenüber Personen tätig zu werden", sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann.
Und nicht zuletzt rügen wir auch die Bewaffnungsfragen der Polizei, die aus unserer Sicht die Grenzen zur militärischen Bewaffnung mittlerweile deutlich überschritten haben.
Angst vor gläsernem Bürger
Darüber hinaus habe man erhebliche Bedenken, was die Möglichkeit von Datenbevorratungen in dem Gesetz angehe, die faktisch zu einem gläsernen Bürger führten, der mit der Verfassung nicht vereinbar sei. "Und nicht zuletzt rügen wir auch die Bewaffnungsfragen der Polizei, die aus unserer Sicht die Grenzen zur militärischen Bewaffnung mittlerweile deutlich überschritten haben", betonte Lippmann. Kritisiert wird unter anderem die Bewaffnung von Spezialeinheiten mit Handgranaten. Bei deren Einsatz seien Kollateralschäden kaum zu vermeiden.
Freistaat sieht Klage gelassen
Ein von der Staatsregierung bestellter Verfahrensbeteiligter sieht die Klage offenbar dennoch gelassen. "Vor einem Verfahren soll man sich nicht dazu äußern, wie es dann im Einzelnen ausgeht. Ich halte das Gesetz für verfassungskonform und werde so auch argumentieren", sagte der Bevollmächtigte der Sächsischen Staatsregierung, Markus Möstl.
MDR (ama/sth/Tobias Wilke)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 14. September 2023 | 08:00 Uhr