Wohnraum Leipzig schränkt Vermietungen als Ferienwohnung ein

06. Juli 2024, 06:00 Uhr

Die Stadt Leipzig will die Vermietung von online buchbaren Ferienwohnungen stärker einschränken. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, sieht das eine neue Satzung vor. Demnach soll eine Wohnung künftig nur noch für maximal zwölf Wochen pro Jahr über Plattformen wie Airbnb vermietet werden dürfen. Für längere Zeiträume sei dann eine Genehmigung nötig. Außerdem dürften Wohnungen nur noch mit einer speziellen Erlaubnis länger als ein Jahr leerstehen.

Eine Vermieterin begrüßt am 07.11.2014 in Berlin einen Reisenden, der in ihrer Wohnung eine Übernachtung über das Onlineportal Airbnb gebucht hat.
Die Stadt Leipzig will die Vermietung von online buchbaren Ferienwohnungen erschweren. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jens Kalaene

Ziel der neuen Satzung sei es, den knappen Wohnraum in Leipzig zu erhalten. Sie soll einerseits verhindern, dass mehr dauerhafte Ferienwohnungen entstehen und andererseits, dass mit Wohnungsleerstand spekuliert werde. Die Neuregelung soll zunächst auf fünf Jahre befristet werden.

Steigende Zahl an zweckentfremdeten Wohnungen

Der Stadtrat muss dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot den Angaben zufolge noch zustimmen. Laut einem Gutachten aus dem Jahr 2019 werden weniger als 0,2 Prozent aller Wohnungen in Leipzig dauerhaft als Ferienwohnung genutzt, was rund 600 Wohnungen im Stadtgebiet entspricht.

Größer sei die Zahl an Wohnungen, die etwa für Gewerbe zweckentfremdet werden und so nicht als Wohnraum zur Verfügung stehen. Jährlich kommen laut Stadt schätzungsweise 500 zweckentfremdete Wohnungen hinzu. Von den 340.000 Wohnungen in Leipzig stünden insgesamt 12.000 leer.

MDR (phb)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Reginalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 02. Juli 2024 | 15:30 Uhr

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