Die angeklagte Polizistin sitzt mit ihrem Anwalt im Gerichtssaal.
Eine derzeit suspendierte Polizistin ist vom Landgericht Leipzig wegen Untreue und Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bildrechte: xcitepress

Landgericht Leipzig Fahrradgate: 17.100 Euro Geldstrafe für Polizistin wegen Bestechlichkeit und Untreue

29. Oktober 2024, 12:23 Uhr

Aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei sind Hunderte Fahrräder verkauft worden. Der Vorfall kam 2019 ans Licht. Jetzt wurde gegen die Hauptbeschuldigte ein Urteil gesprochen.

Im "Fahrradgate-Prozess" um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig ist eine Polizistin zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.100 Euro verurteilt worden. "Die Räder hätten nicht einfach an Dritte herausgegeben dürfen. Und die Zahlungen hätten an die Kasse des Freistaates gehen müssen", begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Rüdiger Harr, die Entscheidung gegen die suspendierte Polizeihauptmeisterin.

FAHRRAD GATE URTEIL 2 min
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MDR SACHSENSPIEGEL Di 29.10.2024 19:00Uhr 01:53 min

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Die Zahlungen hätten an die Kasse des Freistaates gehen müssen.

Rüdiger Harr Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat der damaligen Verantwortlichen in der Asservatenkammer vorgeworfen, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben, überwiegend an Polizisten. Die Polizeihauptmeisterin soll dafür meist eine "Spende" von bis zu 50 Euro bekommen haben. Insgesamt soll sie so 4.795 Euro eingenommen und mindestens 3.000 Euro für sich behalten haben. Der Angeklagten wurde Diebstahl, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Weitere Verfahren eingestellt

Am Ende des Verfahrens waren 72 Fälle übrig geblieben. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtstrafe - unter anderem wegen Bestechlichkeit - von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, hielt aber eine Geldstrafe oder einen Schuldspruch ohne Strafe für angemessen. Das Urteil wegen Bestechlichkeit und Untreue ist noch nicht rechtskräftig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat seit 2019 gegen 189 Leipziger Polizisten, Justizangestellte und Privatpersonen ermittelt. Die meisten Verfahren wurden aufgrund fehlender Beweise oder gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

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MDR (ama)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 29. Oktober 2024 | 12:30 Uhr

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