Landgericht Leipzig "Alles rechtens" – Polizistin sagt bei "Fahrradgate"-Prozess aus
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04. Juni 2024, 19:21 Uhr
Hunderte Fahrräder aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei werden illegal verkauft. Eine angeklagte Polizistin als damalige Verantwortliche bei der Polizei ist sich keiner Schuld bewusst.
Im sogenannten Fahrradgate-Prozess um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig hat die angeklagte Polizistin die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe sich nicht persönlich bereichert und kein Geld für sich behalten, ließ die 47-Jährige am Dienstag über ihren Verteidiger erklären.
Vorgesetzter widerspricht angeklagter Polizistin
Eine größere Anzahl an Fahrrädern war an den Gartenverein ihres Vaters gegangen und von ihr weiterverkauft worden. Da sie eine Vollmacht des Vereins hatte, habe sie diese Räder nicht als Polizistin weiterverkauft, sondern im Namen des Vereins, so die Angeklagte. Sie habe die Spenden, die sie erhalten habe, an den Verein weitergegeben, hieß es in ihrer Stellungnahme. "Ich habe nichts verheimlicht und die Vorgänge meinen Vorgesetzten immer mitgeteilt."
Dem widersprach der damalige Vorgesetzte der Angeklagten. Ihm sei von Bargeldübergaben an die Angeklagte nichts bekannt gewesen, sagte der 49-Jährige als Zeuge am Dienstag. "Wenn ich davon erfahren hätte, hätte ich es auch untersagt". Gegen den Polizeibeamten war in diesem Zusammenhang auch ermittelt worden. Die Ermittlungen waren aber eingestellt worden.
Die suspendierte Polizeihauptmeisterin muss sich wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten. Die 47-Jährige war zuständig für die Asservatenkammer der Leipziger Polizei. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 sichergestellte Fahrräder unter anderem an Kollegen von der Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamts verkauft zu haben. Insgesamt soll sie so knapp 5.000 Euro eingenommen und den Großteil davon behalten haben.
Erster Prozess war geplatzt
In einem ersten Verfahren hatte die Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Der erste Prozess hatte Mitte März begonnen, war aber nach einem Wechsel der Verteidigung geplatzt und musste neu aufgerollt werden.
Während der Hauptverhandlung habe sich herausgestellt, dass der Verteidiger weitere Beschuldigte in dem Verfahren vertreten hat. Es habe die Gefahr einer Doppelvertretung bestanden, erklärte Landgerichtssprecher Johann Jagenlauf MDR SACHSEN. Der Anwalt legte aus diesem Grund das Mandat nieder.
Doppelvertretung (zum Aufklappen)
Ein Anwalt darf nicht zwei oder mehreren Mandanten gleichzeitig zur Seite stehen, wenn sich daraus Interessenskonflikte ergeben. Diese Doppelvertretung ist nicht erlaubt.
Mehr als drei Jahre lang ist wegen des Rad-Skandals gegen fast 200 Polizisten, Juristen und Privatpersonen - die Abnehmer der Fahrräder - ermittelt worden. Die meisten Verfahren sind aus Mangel an Beweisen oder gegen eine Geldstrafe eingestellt worden. Übrig geblieben ist die Hauptangeklagte. Gegen sie steht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe im Raum.
MDR (ama)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 04. Juni 2024 | 16:30 Uhr