Mordverdacht Anklage: Früherer Stasi-Mann aus Leipzig soll Polen erschossen haben
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12. Oktober 2023, 15:52 Uhr
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 79 Jahre alten Mann aus Leipzig angeklagt. Er soll als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/Stasi) 1974 einen Mann aus Polen am Grenzübergang Berlin-Friedrichsstraße erschossen haben. Der wollte demnach nach West-Berlin ausreisen. Zunächst war ihm vorgetäuscht worden, dass er das auch dürfe, heißt es in der Anklage gegen den früheren Stasi-Mann.
- Gegen einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter aus Leipzig läuft eine Mordanklage der Berliner Staatsanwaltschaft.
- Der damals etwa 30-jährige Mann soll im März 1974 einen Polen in Ost-Berlin an der innerdeutschen Grenze erschossen haben.
- Erst nach einem Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv wurde das Verfahrern wieder aufgenommen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen früheren Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Der 79-Jährige aus Leipzig soll am 29. März 1974 einen Mann aus Polen in Ost-Berlin erschossen haben, wie am Donnerstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Laut Anklage soll der DDR-Geheimdienstmitarbeiter das 38 Jahre alte Opfer am früheren Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße "mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus" getötet haben.
Ermittlungen stockten bis zu einem Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv
Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen über viele Jahre nicht vorangekommen. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, erklärte der Sprecher. Anders als heute sei man jedoch zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sehe die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, hieß es.
Laut Anklage soll der Beschuldigte zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben. Er soll mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein. Das spätere Opfer soll zunächst in der Botschaft seines Heimatlandes versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen. Die Stasi soll dann zum Schein entschieden haben, dem 38-Jährigen die Ausreise zu genehmigen. Dafür soll er auch die entsprechenden Ausreisedokumente bekommen haben, Ministeriumsmitarbeiter begleiteten ihn zum damaligen Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße. Als er dort jedoch den letzten Kontrollpunkt auf Ost-Berliner Seite passiert hatte, fiel der Schuss.
Mord oder Totschlag? Gericht muss über Zulassung der Anklage entscheiden
Der Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter soll vor dem Landgericht Berlin erfolgen. Zunächst muss jedoch eine Kammer darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Ausschlaggebend wird dabei sein, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und ausreichende Hinweise für einen Mordverdacht sieht.
Der frühere Grenzübergang am Bahnhof Friedrichstraße ist heute teilweise Museum. So ist das Abfertigungsgebäude, der sogenannte Tränenpalast, zu besichtigen. Es wird von der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland betreut.
MDR (lam)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 12. Oktober 2023 | 14:00 Uhr