Sächsischer Landtag Abgeordnete beschließen neues Krankenhausgesetz
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15. Dezember 2022, 19:37 Uhr
In Zeiten von knappen Kassen, alternder Gesellschaft und Fachkräftemangel will die Kenia-Koalition die Krankenhauslandschaft in Sachsen erhalten. Allerdings soll nicht mehr überall jede Leistung angeboten werden müssen. Das neue Gesetz will auch die Beteiligung an der Krankenhausplanung, die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen und die Digitalisierung in den Kliniken stärken.
Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD das neue Krankenhausgesetz verabschiedet. Es löst zum 1. Januar 2023 den fast 30 Jahre alten Vorgänger ab. Kernpunkte des Gesetzes sind neue Regelungen zur Krankenhausplanung, die Möglichkeit zur Umwandlung von defizitären Kliniken in Gesundheitszentren, mehr Zusammenarbeit durch Digitalisierung sowie staatliche Unterstützung auf dem Weg zu sogenannten "Green Kliniken".
Köpping: Qualität sichern
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem der wichtigsten Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode. Damit trage man der demografischen Entwicklung Rechnung und sichere die Qualität der medizinischen Versorgung, sagte die SPD-Politikerin in der Debatte.
Es gehe letztlich um die Fragen, wo werde ich im Notfall schnell versorgt und wo bekomme ich in speziellen Fällen die beste Behandlung. "Wir können alle viel in Krankenhäuser investieren, aber was machen wir, wenn keiner drin liegt," sagte Köpping weiter. Zudem sei es schwierig, ausreichend Personal zu finden.
Vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum
Das neue Gesetz ermöglicht es, dass sich wirtschaftlich angeschlagene Kliniken in sogenannte Gesundheitszentren umwandeln können. Diese müssen mindestens zwei Stationen vorhalten und können zum Beispiel auch Kurzzeitpflegen oder Physio- und Ergotherapien einrichten.
Das biete Entwicklungsmöglichkeiten vor allem für Krankenhäuser im ländlichen Raum, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU, Alexander Dierks. "Standorte sollen erhalten bleiben, werden sich aber verändern müssen". Im neuen Doppelhaushalt würden mehr Investitionsmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Außerdem werde Geld für Modellvorhaben zur medizinischen Versorgung bereitgestellt, die im Krankenhausgesetz vorgesehen sind.
Unterstützung für "Green Klinik"
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kathleen Kuhfuß, bezeichnete die Gesundheitszentren als zentralen Baustein der künftigen Krankenhausstruktur. Ein weiterer Punkt, der den Grünen wichtig war, ist das Thema "Green Klinik". Das neue Gesetz ermögliche es, dass der Freistaat den Krankenhäusern die Mehrkosten für energetische Sanierungen oder für nachhaltige Neubauten finanziert, sagte Kuhfuß.
Mehr Beteiligung und mehr Digitalisierung
Das neue Krankenhausgesetz sieht außerdem sogenannte Regionalkonferenzen vor. Dabei können alle Beteiligten wie etwa Landräte, Bürgermeister, Ärzte, Vertreter von Krankenhausbetreibern, Krankenkassen oder Patientenorganisationen über die künftige Struktur der medizinischen Versorgung in ihrer Region selbst entscheiden.
Zudem soll die Digitalisierung verbessert werden, nicht nur im Bereich der Telemedizin, sondern auch beim Austausch unter Ärzten, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Simone Lang. "Die Potentiale der Krankenhäuser bei der Digitalisierung zu heben, ist aber mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden", mahnte Lang. Sie verwies dabei nicht nur auf die Finanzen, sondern auch auf die Gewinnung von Fachkräften in diesem Bereich.
Änderungsanträge der Opposition fallen durch
Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung über das neue Krankenhausgesetz. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Frank Schaufel kritisierte vor allem, dass das Gesetz die Unterfinanzierung der Krankenhäuser nicht beende. Er brachte für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein, der jedoch abgelehnt wurde. Der Antrag sah unter anderem eine festgelegte Investitionsquote pro Jahr von sechs Prozent der Umsatzerlöse der sächsischen Krankenhäuser vor. Derzeit hängt diese vom Haushalt ab und liegt bei etwa drei Prozent. Die Mindestpauschale pro Bett sollte laut AfD von aktuell 2.000 auf 4.000 Euro erhöht werden. Dabei handelt es sich um eine Unterstützungsleistung des Freistaates pro Bett und Jahr. Eine ähnliche Anhebung forderte auch die Linke in ihrem Änderungsantrag, der ebenfalls durchfiel. Zudem müsse die Investitionsquote bei acht Prozent festgelegt werden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin, Susanne Schaper. Sie begrüßte zwar die "längst überfällige" Novelle des Krankenhausgesetzes, bezeichnete aber nicht nur die Finanzierung der Kliniken als Problem. "Sehr kritisch sehen wir, dass der Bereich der Psychiatrie nicht zur Notfallversorgung gezählt wird. Psychiatrische Diagnosen sind jetzt schon die zweit- bis vierthäufigste Notfallgruppe." Deshalb stimmte die Linken-Fraktion gegen das neue Krankenhausgesetz.
MDR (jk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 15. Dezember 2022 | 19:00 Uhr