Gesetzliche Krankenversicherung Patienten können in Sachsen ab 2023 länger in Kliniken versorgt werden
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13. Dezember 2022, 11:12 Uhr
Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt sollen Patientinnen und Patienten in Sachsen künftig eine Übergangspflege in Anspruch nehmen können. Darauf haben sich die Ersatzkassen und die Krankenhausgesellschaft geeinigt, wie der Verband der Ersatzkassen in Dresden mitteilte. Das Angebot gelte, wenn eine Pflege zuhause oder eine Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist. Die Patienten werden dann bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt - unter anderem mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
"Diese Vereinbarung betrifft alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen", erklärte Claudia Beutmann vom sächsischen Verband der Ersatzkassen (VdEK) MDR SACHSEN. Das Angebot umfasse auch die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und im Einzelfall die erforderliche ärztliche Behandlung. Dem Verband zufolge ist die Übergangspflege "eine sinnvolle Ergänzung der Versorgung". Zur Frage nach der Umsetzung angesichts von Bettenknappheit und Personalnot sagte eine Sprecherin der Krankenhausgesellschaft Sachsen MDR SACHSEN: "Es wird eine Herausforderung, dass jetzt umzusetzen. Darüber entscheiden die Krankenhäuser individuell mit ihrem Personal."
MDR (wim)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 13. Dezember 2022 | 09:00 Uhr