Nothilfe Auszahlung der Frosthilfen in Sachsen läuft - Bislang 75 Anträge gestellt
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07. Januar 2025, 09:37 Uhr
Erfrorene Blüten, Knospen und Triebe - das Jahr 2024 würden viele Obst- und Weinbauern gerne abhaken. Die Auszahlung von staatlichen Frosthilfen läuft allerdings noch. Eine Endabrechnung ist so schnell nicht in Sicht. So weiß das sächsische Landwirtschaftsministerium noch nicht einmal, wie viel Geld von der EU für sächsische Betriebe zur Verfügung steht. Noch bis Mittwoch können die EU-Hilfen beantragt werden, die Frist für die sächsische Hilfe ist am 31. Dezember abgelaufen.
- Neun Millionen Euro an Frosthilfe ist inzwischen an Obst- und Weinbauern in Sachsen ausgezahlt worden.
- Bis zum 8. Januar können noch Anträge auf EU-Frosthilfe gestellt werden.
- Die Verluste der Obst- und Weinbauern durch die Spätfröste im April können bislang nicht abschließend beziffert werden.
In Sachsen haben 37 Weinbaubetriebe und 38 Obstbaubetriebe Frosthilfe nach der sogenannten Richtlinie "Hilfen Land- und Forstwirtschaft" des Freistaates beantragt. Das teilte das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Im Juni hatte das Kabinett der damaligen schwarz-rot-grünen Landesregierung beschlossen, für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 22 Millionen Euro als Frosthilfe zur Verfügung zu stellen. Diese kommen aus dem Etat des seinerzeit grün geführten Landwirtschaftsministeriums.
Hintergrund waren Frostnächte Ende April vorigen Jahres, die einen Großteil der sächsischen Obstblüten und den frühen Austrieb der Weinreben erfrieren ließen. Obst- und Weinbauern hatten in der Folge erhebliche Ernteausfälle bis hin zu Komplettausfällen zu verkraften.
Neun Millionen Euro Landeshilfe ausgezahlt
Von den Landeshilfen für frostgeschädigte Unternehmen seien insgesamt bereits neun Millionen Euro ausgezahlt worden, hieß es vom nun christdemokratisch geführten Landwirtschaftsressort. Für die Abwicklung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig. Ziel sei es, korrekte Anträge zeitnah vorläufig zu bewilligen und auszuzahlen.
Zusätzlich zu den Hilfen aus Sachsen hat die EU-Kommission am 7. Oktober 2024 eine Krisenhilfe für frostgeschädigte Agrarerzeuger, zu denen auch Winzer und Obstbauern gehören, beschlossen. Die EU-Krisenhilfe umfasst den Angaben zufolge für Deutschland 46,5 Millionen Euro. "Welcher Anteil davon auf sächsische Erzeuger entfällt, ist erst nach Abschluss der bundesweiten Antragstellung und der Bekanntgabe des einheitlichen Fördersatzes durch den Bund ermittelbar", erklärte das sächsische Landwirtschaftsministerium. Bis spätestens 30. April soll das feststehen und die Auszahlung erfolgen.
Versicherung geht vor Förderung
Laut Landwirtschaftsministerium ergänzen sich die Landes- und EU-Hilfen, "so dass im Regelfall eine Antragstellung in beiden Programmen dringend empfohlen wird". Leistungen von Frostschutzversicherungen und etwaige Spenden hätten immer Vorrang vor der Förderung von Land und EU, das bedeutet, diese werden bei der Schadenssumme gegengerechnet. Noch bis Mittwoch können die EU-Hilfen beantragt werden, die Frist für die sächsische Hilfe ist am 31. Dezember ausgelaufen.
Alle Antragsteller müssen ihre tatsächlichen Schäden durch Sachverständige oder Gutachter nachweisen. Für die Sachsen-Hilfe muss ein Mindestschaden von 5.000 Euro, für die EU-Hilfe 7.500 Euro entstanden sein, um förderberechtigt zu sein. Die Förderung erhalten nur geschädigte Erzeuger, nicht aber verarbeitende Betriebe, denen beispielsweise sächsisches Obst für ihre Produkte fehlt.
Ministerium will Schadenshöhe noch nicht abschließend beziffern
Zur tatsächlichen Höhe der angemeldeten Schäden macht das Landwirtschaftsministerium keine Angaben und verweist auf unterschiedliche Schätzungen der Branchenverbände unmittelbar nach den Frostnächten. Der Obstbauverband hatte mit 50 bis 70 Millionen Euro Gesamtschaden in Sachsen gerechnet und bei der Politik für 2024 einen Bedarf für Hilfen von 27 Millionen Euro angemeldet.
Der Weinbauverband hatte die Schäden durch den Frost und den Mehraufwand für Pflegearbeiten in den ruinierten Weinbergen auf rund 34 Millionen Euro beziffert. Hinzu kämen noch zehn Millionen Euro für die Erneuerung von Junganlagen, denen insbesondere der strenge Frost mit minus fünf Grad Celsius in der Nacht vom 22. zum 23. April den Garaus gemacht hat. Das Ministerium erklärte: "Belastbare Aussagen über die tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schäden sind erst nach vollständigem Abschluss der Antragstellung möglich."
MDR (lam)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 07. Januar 2025 | 07:30 Uhr