Nach Rettung aus Felsspalte Ordnungsamt Coswig: Wanderer sollen Warnung an der Bosel ernstnehmen

18. März 2025, 13:41 Uhr

Nach der dramatischen Rettung einer Wanderin im Spaargebirge bei Meißen ermittelt die Polizei Dresden nicht weiter. Ein Polizeisprecher sagte MDR SACHSEN, die Frau sei abgerutscht. Es habe keine Absicht oder das Zutun Fremder eine Rolle gespielt. Wie und warum genau die Frau am Mittag des 12. März die Mauer an der Boselspitze überwand und ins freie felsige Gelände gelangte, bleibt unklar.

Sie war dann in einer Felsspalte stecken geblieben und drohte, an dem Abgrund 80 Meter in die Tiefe zu stürzen. Erst nach mehr als acht Stunden konnte die 60-Jährige von der Feuerwehr Meißen und von Höhenrettern der Berufsfeuerwehr geborgen werden.

Aussichtspunkt Boselspitze mit Ausblick ins Elbtal auf Sörnewitz und Coswig.
Diese Steinmauer begrenzt den Aussichtspunkt Boselspitze aufs Elbtal. Aus Sicht des zuständigen Ordnungsamtes kann man da nicht wegrutschen und verunglücken. Dafür müsse man schon die Mauer übersteigen und sich selbst in Gefahr bringen. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | Gabriele Hanke

Wehrleiter aus Meißen kann sich Sicherungsnetz vorstellen

Der Leiter der Feuerwehr Meißen, Frank Fischer, nannte den Einsatz "unterhalb der Felskante eine besondere Herausforderung für die 41 Einsatzkräfte". Er wünscht sich an der Stelle, unterhalb der Felskante, spezielle, schräge Schutznetze, die auch Steinschläge auffangen könnten. "Man müsste an der Bosel etwas tun. Solche Netze gibt es in der Sächsischen Schweiz ja auch", meinte Fischer.

Rettungskräfte im Dunkeln an bewaldetem Abgrund
Vom Aussichtspunkt Boselspitze leuchteten die Rettungskräfte auf den Hang, wo die Frau drohte in die Tiefe zu stürzen. Höhenretter bargen sie am 12. März mit einer Korbtrage. Bildrechte: Roland Halkasch

Coswig winkt ab und appelliert

Die für die Boselspitze zuständige Gemeinde Coswig sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Ordnungsamtsleiter Olaf Lier sagte MDR SACHSEN: "Wir haben an der Stelle ein Geländer und eine Abgrenzungsmauer. Wir haben seitlich Zäune errichtet und ein großes Schild aufgestellt, das vor den Gefahren warnt. Wer das ignoriert und absichtlich übersteigt, muss mit Risiken rechnen." Sicherheit habe in der freien Natur eben auch Grenzen, betonte Lier.

Der Ordnungsamtsleiter verwies darauf, dass man beim Wandern an der Bosel "nicht in der Großstadt ist" und Absperrungen ernst nehmen sollte. Zugleich appellierte er an alle Ausflügler und Wanderer, sich umsichtig zu verhalten: "Man sollte in der Natur immer aufpassen, auch auf seine Kinder und auch das richtige Schuhwerk tragen".

Wer bezahlt einen Bergrettungseinsatz? (zum Aufklappen)

  • Bei Notfällen und wenn es Verletzte gibt, übernimmt die Krankenkasse in Deutschland die Kosten. Das gilt auch für den Einsatz eines Rettungshubschraubers.
  • Für Bergungen ohne Verletzungen oder mutwilliges Handeln muss man selbst bezahlen.
  • Die meisten privaten Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Sie erstatten die Kosten immer nur in der Höhe der jeweils festgelegten Versicherungssumme. Wie hoch die ist, steht in der Versicherungspolice. Ist eine Rettung/Bergung besonderes teuer und die Versicherungssumme deckt das nicht ab, ist man unterversichert. Dann kann der Versicherer die Leistung der für die Rettung entstandenen Kosten kürzen. Folge: Der Versicherte muss einen Teil selbst bezahlen.
  • Eine Auslandskrankenversicherung zahlt ebenfalls für Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland. Die meisten Erstattungssummen sind aber gedeckelt und decken oft nicht alle Kosten ab.


Quellen: ADAC/Sparkassenversicherung Sachsen

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MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 13. März 2025 | 11:00 Uhr

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