Fahrlässige Körperverletzung Urteil: Geldstrafe für Hausmeister eines Pflegeheims in Dresden

03. Dezember 2024, 11:46 Uhr

Ein Hausmeister des Elsa-Fenske-Pflegeheimes in Dresden ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 7.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der Hausmeister bei einem Belegschaftsfest vor zwei Jahren beim Nachfüllen eines Flammentopfes eine Verpuffung ausgelöst hatte.

Eine Stichflamme (Symbolbild)
Durch eine Stichflamme wurden acht Mitarbeitende eines Pflegeheims verletzt. Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Acht Menschen durch Stichflamme verletzt

Dabei erlitten acht Angestellte des Altenpflegeheimes zum Teil schwerste Brandverletzungen. Der Richter erklärte, es hande sich um eine fahrlässige Tat. Der Hausmeister, der auch Brandschutzbeaufragter ist, hätte wissen müssen, dass man Ethanol nicht in eine offene Flamme schüttet.

MDR (lam/msk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 03. Dezember 2024 | 07:30 Uhr

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