Fahrlässige Körperverletzung Urteil: Geldstrafe für Hausmeister eines Pflegeheims in Dresden
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03. Dezember 2024, 11:46 Uhr
Ein Hausmeister des Elsa-Fenske-Pflegeheimes in Dresden ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 7.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der Hausmeister bei einem Belegschaftsfest vor zwei Jahren beim Nachfüllen eines Flammentopfes eine Verpuffung ausgelöst hatte.
Acht Menschen durch Stichflamme verletzt
Dabei erlitten acht Angestellte des Altenpflegeheimes zum Teil schwerste Brandverletzungen. Der Richter erklärte, es hande sich um eine fahrlässige Tat. Der Hausmeister, der auch Brandschutzbeaufragter ist, hätte wissen müssen, dass man Ethanol nicht in eine offene Flamme schüttet.
MDR (lam/msk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 03. Dezember 2024 | 07:30 Uhr