Oberlandesgericht Urteil: Fahrer muss für geschrotteten Lamborghini nicht zahlen
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18. August 2023, 09:17 Uhr
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Ein Mann aus Leipzig muss für einen gemieteten und bei einem Unfall zerstörten Lamborghini nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) wies am Donnerstag die Berufung eines Autohauses gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden zurück. Der Fahrer hatte die Fahrt mit dem Sportwagen geschenkt bekommen und dabei den 150.000 Euro teuren Wagen zerstört.
Ansprüche verjährt
Das Autohaus hatte Schadenersatz für den Wagen verlangt. Das OLG widersprach und gab dem Fahrer recht. Demnach habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers des Autohauses den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet. Außerdem seien die Schadenersatzansprüche längst verjährt, hieß es in der Begründung. Das Landgericht hatte bereits in erster Instanz geurteilt, dass der Beklagte den Unfall weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht habe.
Der Unfall ereignete sich Oktober 2018. Der Fahrer hatte bei der Ausfahrt die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal gerammt. Verletzt wurde niemand, an dem Luxusauto entstand Totalschaden.
MDR (ben)/afp
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 17. August 2023 | 13:30 Uhr