Justiz Dresdner Seenotretter gewinnen Unterlassungsklage gegen AfD
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14. Februar 2023, 16:24 Uhr
Bei der Aussage, der Seenotretterverein Mission Lifeline würde von steuerlichen Zuwendungen der Stadt Dresden profitieren, handelt es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Dresden. Die AfD hatte im Kontext des Oberbürgermeister-Wahlkampfes einen Flyer mit der entsprechenden Behauptung verteilt. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird ein früheres Urteil des Landgerichts gekippt.
- Die AfD verlor vor Gericht gegen die Hilfsorganisation Mission Lifeline.
- Das Landgericht Dresden hatte in erster Instanz zunächst anders entschieden.
- Mission Lifeline klagte in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen die "Pegida"-Bewegung.
Die Seenotretter-Organisation Mission Lifeline hat einen juristischen Sieg gegen die AfD erzielt. Wie das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden bekannt gegeben hat, wurde der Unterlassungsklage aufgrund einer unzulässigen Tatsachsenbehauptung stattgegeben. Damit kippte das OLG ein früheres Urteil des Landgerichts.
AfD-Flyer behauptet, Verein erhielte steuerliche Zuschüsse
Der Kreisverband der AfD verteilte während des Oberbürgermeister-Wahlkampfes in Dresden 2022 einen Flyer, der in Bezug auf den damaligen wie aktuellen Oberbürgermeister Dirk Hilbert sowie seiner Konkurrentin Eva Jähnigen die Aussage enthielt:
"Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative 'Sicherer Hafen'. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme."
Gegen die Aussage der steuerlichen Förderung ging Mission Lifeline gerichtlich vor. Eine solche steuerliche Förderung habe es nie gegeben, sagt der gemeinnützige Verein. Zudem sah der Kläger durch die Behauptung der AfD seine Möglichkeit gefährdet, Spenden einzunehmen.
Landgericht wies Klage erst ab
In erster Instanz entschied das Landgericht Dresden zunächst, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handeln würde. Gegen diese Entscheidung ging die Organisation in Berufung und erhielt nun Recht.
Der AfD wird es damit untersagt, die unwahre Tatsachenbehauptung zu wiederholen oder anderweitig zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen. Der Verein konnte vor Gericht darlegen, dass er keinerlei finanzielle Zuschüsse erhielt, als Dresden im März 2022 der Initiative "Sicherer Hafen" beitrat.
"Zwar seien im politischen Meinungskampf auch polemische Zuspitzungen und Vergröberungen grundsätzlich hinzunehmen", erklärte das OLG in einer Pressemitteilung. "Dies gelte aber zum einen nicht für - wie hier - unwahre Behauptungen, zum anderen nicht in Bezug auf am politischen Meinungskampf unbeteiligte Dritte wie den Kläger."
Mission Lifeline klagte bereits erfolgreich gegen "Pegida"
Es ist nicht das erste Mal, dass Mission Lifeline juristisch gegen Aussagen über sich vorgeht. 2018 klagte der Verein gegen die fremdenfeindliche "Pegida"-Bewegung. In sozialen Medien hatten Anhänger der Bewegung und ein Gründungsmitglied behauptet, bei Mission Lifeline handele es sich unter anderem um eine "Schlepper-NGO". Das Landgericht entschied damals, dass dies ein Werturteil sei, das den Verein in seinem Persönlichkeitsrecht verletze.
MDR (mad)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 14. Februar 2023 | 15:30 Uhr