Versammlungsgesetz Dresden beschränkt Lautstärke bei Demonstrationen

21. August 2024, 05:00 Uhr

Bei Demonstrationen in Dresden darf künftig eine bestimmte Lautstärke nicht überschritten werden. Wie die Stadt mitteilte, gelten zukünftig in Dresden 90 Dezibel als Richtwert bei einer Versammlung auf einem flachen Platz. Die Lautstärke bei Demonstrationen hatte laut Mitteilung in den vergangenen Monaten die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefahr teils deutlich überschritten. Regelmäßig seien Werte von über 90 Dezibel gemessen worden, hieß es. In der Spitze seien es bis 108 Dezibel gewesen und damit mehr als bei einem Formel-1-Rennen mit 30 Meter Abstand.

Zusammen gegen Rechts Mehrere Tausend Menschen protestieren am Sonntag unter anderem in Dresden, gegen die AfD und für die Demokratie.
Bei einigen Demonstrationen in Dresden wurde der vertretbare Lautstärkerahmen überschritten. Dagegen will die Stadt nun vorgehen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Sylvio Dittrich

Schutz vor Lärm

Laut Angaben der Stadt soll die Lautstärkebegrenzung für akustische und elektronische Verstärker gelten. "Lautstarkes Eintreten für ein Anliegen ist eins der wesentlichen Elemente von Demonstrationen und stationären Versammlungen in einer liberalen Demokratie. Die Lautstärke findet jedoch dort ihre Grenzen, wo sie Menschen schädigen kann", so die Stadt. Getestet habe man aufgrund regelmäßiger Beschwerden von Anwohnern und Passanten, aber auch Polizisten und anderen Personen, die Demonstrationen absichern.

Mögliche Strafen für Versammlungsleiter

Bei Überschreitungen sollen Veranstalter künftig aufgefordert werden, die Lautstärke zu reduzieren oder Geräte abzustellen. Ab September tritt dann in Sachsen zudem ein neues Versammlungsgesetz in Kraft. Damit wäre ein Nichtbefolgen der Anweisungen eine Ordnungswidrigkeit. Die Verantwortlichen für Demonstrationen könnten sich dann sogar strafbar machen.

MDR (ben)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 20. August 2024 | 17:00 Uhr

Mehr aus Dresden und Radebeul

Mehr aus Sachsen

Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. 1 min
Bildrechte: IMAGO / Stockhoff
1 min 12.09.2024 | 07:20 Uhr

Am Mittwoch wurde das Urteil gesprochen.

MDR AKTUELL Mi 11.09.2024 22:24Uhr 01:04 min

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2742846.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio