Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand
Das Gericht verurteilte den angeklagten Afghanen zu lebenslangem Freiheitsentzug mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Er geht in Revision. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | David-Wolfgang Ebener

Zwickauer Landgericht Prozess: Verurteilter Mörder einer fünffachen Mutter geht in Revision

19. Oktober 2023, 15:51 Uhr

Am 11. Februar hat ein Mann in Crimmitschau die von ihm getrennt lebende Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder erstochen. Der Mann ist vom Landgericht Zwickau zur Höchststrafe verurteilt worden. Zum Prozessende hatten Ankläger und Richter deutliche Worte für das Gebahren des Verurteilten gefunden. Doch der nimmt die Höchststrafe nicht hin.

Das Urteil gegen einen 36-Jährigen, der in Crimmitschau seine Ex-Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Kinder erstochen hat, wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Mann habe Revision eingelegt, die genaue Begründung liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Zwickau am Freitag mit.

Das Gericht hatte den Afghanen acht Monate nach der Tat wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Er habe seine Frau nicht nur getötet, sondern vor den Augen der fünf Kinder "massakriert und abgeschlachtet", begründete Richter Torsten Sommer das Urteil Mitte Oktober.

Mutter bei Umgangstermin erstochen

Das 33 Jahre alte Opfer, das mit dem Mann fünf Kinder hatte, hatte sich einige Monate vor der Bluttat von ihm nach wiederholter Gewalt und Drohungen getrennt. Bei einem sogenannten Umgangstermin mit seinen Kindern im Februar in einem Wohnheim in Crimmitschau hatte der Mann die Frau mit elf Stichen niedergestochen. Laut Rechtsmedizin war bereits der erste tödlich.

Verteidiger: Mord ja, aber keine besondere Schwere der Schuld

Den Messerangriff hatte der Mann vor Gericht zugegeben. Sein Anwalt hatte von einem "emotionalen Ausbruch" gesprochen, nachdem seinem Mandanten die Familie als wichtiger Halt im Leben weggebrochen sei. Diesen inneren Konflikt habe er auf radikale Weise gelöst. Der Verteidiger hatte zwar auch auf Mord plädiert, sah aber keine besondere Schwere der Schuld.

 

Staatsanwältin: Angeklagter egoistisch und unwürdig

Das Gericht war mit dem Urteil Mitte Oktober den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt. Der Angeklagte habe seine Frau als Besitz betrachtet und ihr kein eigenes Leben zugebilligt, sagte Staatsanwältin Barbara Gremm. Sie nannte das Verhalten des Ehemannes während des Prozesses "ein unwürdiges Possenspiel". So habe dieser einen epileptischen Anfall vorgetäuscht und damit einen Notarzteinsatz provoziert. Außerdem habe er mit einem Hungerstreik das Verfahren verhindern wollen. "Der Angeklagte kennt nur ein Wort und das ist 'ich'", sagte Staatsanwältin Gremm.

Dagegen hätten Zeugen die getötete Mutter als freundlich, offen und fröhlich geschildert, die sich liebevoll um die Kinder gekümmert habe.

MDR (kk)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. Oktober 2023 | 17:30 Uhr

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