Nach Baumfällaktion Naturschützer gehen rechtlich gegen Landrat Neubauer vor
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20. April 2023, 16:00 Uhr
Die Fällung mehrerer Bäume im Zschopautal bei Lichtenwalde hat ein juristisches Nachspiel. Der Naturschutzverband Sachsen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dirk Neubauer beim Sächsischen Innenministerium eingereicht.
Der Naturschutzverband Sachsen e.V. hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat von Mittelsachsen, Dirk Neubauer (parteilos), beim Innenministerium eingereicht. Grund sei die Verweigerung der Akteneinsicht zur Fällung von Bäumen im Zschopautal unterhalb des Schlosses Lichtenwalde. Das Landratsamt Mittelsachsen habe die Abholzungen genehmigt, ohne die Auswirkungen auf das dortige Naturschutzgebiet geprüft zu haben, so der Vorwurf des Naturschutzverbands.
Die Naturschützer werfen dem Landrat vor, sich nicht an geltendes Recht gehalten zu haben. Demnach habe das Landratsamt Mittelsachsen die Abholzungen genehmigt, ohne eine dafür notwendige naturschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt zu haben. Die ist aber laut Naturschutzverband nötig. Zu dieser Prüfung gehöre eine Akteneinsicht von anerkannten Naturschutzverbänden. Da diese vom Landrat verweigert worden sein soll, haben die Naturschützer den Rechtsweg eingeschlagen.
Gebiet ist besonders schützenswert
Das Areal unterhalb des Lichtenwalder Schlosses ist Naturschutzgebiet, was der Landkreis Mittelsachsen 2020 per öffentlicher Bekanntmachung auch detailliert dargelegt hat. Zusätzlich ist das Gebiet noch ein Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH) - ein Siegel der Europäischen Union für Gebiete mit besonders schützenswerter Flora und Fauna.
Landrat wehrt sich gegen Vorwürfe
Dirk Neubauer wehrt sich gegen die Vorwürfe des Naturschutzverbandes. "Nein, wir haben keine Akteneinsicht verweigert. Nein, wir lassen keinen Wald roden", schreibt er öffentlich auf Facebook. Man habe es mit einem hochkomplexen Sachverhalt zu tun. Der Wald sei nicht nur ein Naturschutzgebiet, sondern auch ein Risiko. "Den Eindruck zu erwecken, hier würde eine Behörde sinnbefreit und interessenlos Kahlschlag genehmigen, dient dem Naturschutz nicht", so Neubauer weiter. Auf Anfrage von MDR SACHSEN gibt der Landrat an, dass nicht feststehe, ob Fehler gemacht wurden. "Fest steht, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt, die wir derzeit mit der Oberen Naturschutzbehörde und dem Ministerium besprechen", so Neubauer.
MDR (mwa/ali)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. April 2023 | 12:30 Uhr