Fußball Verschärfte Sicherheitsbestimmungen bei Drittliga-Spiel in Aue
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22. Oktober 2024, 16:30 Uhr
Das Drittliga-Spiel Aue gegen Cottbus am Dienstag ist von den Behörden als Risikospiel eingestuft worden. Deshalb wurde erstmals eine Allgemeinverfügung erlassen. Was bedeutet das für die etwa 13.000 erwarteten Besucher der Partie?
Was ist eine Allgemeinverfügung?
Eine Allgemeinverfügung wird von einer Behörde veröffentlicht und regelt Verbote. Hier in diesem speziellen Fall hat das Landratsamt des Erzgebirgskreises eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich konkret auf das Mitführen von Gegenständen in einem bestimmten örtlichen Bereich und auf einen bestimmten Tag, den 22. Oktober 2024, bezieht. An diesem Tag findet das Drittliga-Fußball-Spiel von Erzgebirge Aue gegen Energie Cottbus statt.
Warum wurde die Allgemeinverfügung erlassen?
Die Verordnung soll den störungsfreien Ablauf des Fußballspiels gewährleisten und auch Gefahren während der An- und Abreise des Spiels abwehren. Die Begegnung ist durch den gastgebenden Verein, der Polizei und der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema übereinstimmend als Sicherheits-/ Risikospiel der Kategorie 1 eingestuft worden.
Aufgrund der Gefahrenprognose und Einstufung des Spiels ist durch das Landratsamt Erzgebirgskreis zur Abwehr von Gefahren - gemäß Sächsischem Polizeibehördengesetz - eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen worden.
Was ist verboten?
Die Allgemeinverfügung regelt Verbote, insbesondere zum Mitführen von Gegenständen, und gilt am Dienstag von 14 Uhr bis 23 Uhr. So dürfen keine Metallstangen, Latten, Fahnenstangen oder Ketten mitgeführt werden. Ebenso sind Baseballschläger, Steine, Messer, Scheren oder mit Quarzsand gefüllte Handschuhe verboten.
Gemäß dem Sächsischen Polizeigesetz verbietet die Verfügung auch Helme, Schutzwesten, Protektoren durchstichhemmende Handschuhe oder Boxermundschutz. Laut der Verfügung dürfen Personen auch nicht mit Sturmhauben vermummen oder Overalls tragen.
Die Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Aue-Bad Schlema, von Lößnitz und die jeweiligen Zufahrtsstraßen.
Was geschieht, wenn die Vorgaben der Allgemeinverfügung nicht eingehalten werden?
Bei Verstoß gegen die Anordnung werden von den Ordnungsbehörden der Stadt oder der Polizei je nach Schwere des Verstoßes entweder Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet oder es werden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
MDR (mwa)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten aus dem Regionalstudio Chemnitz | 22. Oktober 2024 | 11:30 Uhr