Energieeinsparverordnung endet Licht an! Öffentliche Gebäude in Sachsen werden wieder beleuchtet
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16. April 2023, 16:33 Uhr
Mit der Energieeinsparverordnung hatte das Bundeskabinett im September 2022 auf die angespannte Lage am Energiemarkt reagiert. So durfte in öffentlichen Gebäude nur eine Temperatur von 19 Grad herrschen. Ebenso wurde verboten, Baudenkmäler nachts zu beleuchten. Diese Maßnahmen enden jetzt.
Mit dem Auslaufen der Energieeinsparverordnung am 15. April soll in einigen sächsischen Städten das zuvor abgeschaltete Licht zumindest teilweise wieder angeschaltet werden. Die Verordnung hatte unter anderem verboten, öffentliche Gebäude und Denkmäler nachts anzustrahlen.
Leipzig: Oberbürgermeister Burkhard Jung hat laut Angaben der Stadt angeordnet, die insgesamt 238 Gebäude, deren Beleuchtung bereits seit Ende Juli 2022 abgeschaltet ist, wieder zu beleuchten. Dazu zählen etwa das Völkerschlachtdenkmal, das Gewandhaus und die Thomaskirche. Jung befürworte die Anstrahlung, wenn es vom Bund in diesen Tagen nicht anders geregelt werde, hieß es aus dem Rathaus.
Dresden: Eine Sprecherin der Stadt teilte mit, dass in Dresden ab Sonntag die Brücken wieder beleuchtet werden. Die städtischen Gebäude sollen allerdings vorerst im Dunkeln bleiben.
Plauen: Die Stadtverwaltung Plauen verwies auf eine Festlegung von Oberbürgermeister Steffen Zenner. Er habe angeordnet, mit Außerkrafttreten der Energieeinsparverordnung alle abgeschalteten Beleuchtungen wieder einzuschalten.
Görlitz: In der Neißestadt sei geplant, zumindest wieder historische Gebäude und Denkmäler anzustrahlen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Stadt. Allerdings werden die Lichter aus technischen Gründen erst zum 1. Mai angeschaltet.
Energieeinsparverordnung
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), die am 1. September 2022 in Kraft trat, wird zur Vereinfachung Energieeinsparverordnung genannt. Damit wurde auf die instabilen Energiemärkte in Folge des Krieges in der Ukraine reagiert.
Darin wurde unter anderem geregelt, die Raumtemperatur in Büros auf 19 Grad zu senken und dort kein Warmwasser für das Händewaschen bereitzustellen. Öffentliche Gebäude, Denkmäler und Werbetafeln durften von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden. Auch private Pools durften nicht mit Strom oder Gas beheizt werden. Die Verordnung galt zunächst bis zum 28. Februar 2023 und wurde bis zum 15. April 2023 verlängert.
Chemnitz: Die Stadt ist noch unentschlossen. Dort laufen nach Angaben eines Sprechers noch verwaltungsinterne Abstimmungen. Eine Entscheidung sei erst Anfang der Woche zu erwarten.
Das heimliche Wahrzeichen der Stadt, der 302 Meter hohe, sonst farbig beleuchtete Schornstein des Heizkraftwerkes, wird dagegen ab Montag wieder leuchten. Das teilte ein Unternehmenssprecher des Energieversorgers Eins Energie MDR SACHSEN mit.
Der Bund hatte im Spätsommer 2022 mit Sparvorgaben für Städte und Kommunen auf die Energiekrise reagiert. Nach der Verordnung zu kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sollte etwa die maximale Raumtemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad gesenkt werden. Warmwasser für das Händewaschen sollte es in der Regel nicht mehr geben. Auch sollten Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. Am Sonnabend endete die Verordnung.
MDR (tfr)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Der Tag | 14. April 2023 | 16:20 Uhr