Dreiländereck Polnisches Gericht hebt Abbau-Stopp für Braunkohlerevier Turów auf
Hauptinhalt
18. Juli 2023, 19:44 Uhr
Dicke Luft wird es wohl auch künftig im Dreiländereck zwischen Polen, Tschechien und Sachsen geben. Denn das oberste, polnische Verwaltungsgericht hat einen Abbau-Stopp für das Braunkohlerevier Turów in Polen gekippt. Die EU hatte zuvor Strafzahlungen angedroht, die deutsche und tschechische Seite befürchtet Gefahren für Umwelt und Bevölkerung. Dennoch will Polen an dem grenznahen Bergwerk festhalten.
Im Tagebau Turów an der polnisch-sächsischen Grenze darf weiter Kohle gefördert werden. Polens oberstes Verwaltungsgericht hat den Abbau-Stopp im Braunkohlenrevier im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien aufgehoben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Klage des Tagebau-Betreibers PGE und der polnischen Umweltdirektion gegen die Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts sei stattgegeben worden. Dieses hatte in erster Instanz die Einstellung des Betriebs anberaumt.
Dieses hatte im Mai entschieden, das der Braunkohlenabbau eingestellt werden muss. Die Begründung damals: Vorgelegte Dokumente zur Umweltverträglichkeit durch das Unternehmen seien fehlerhaft gewesen.
Energiesicherheit in Verfassung verankert
Die Richter des obersten Verwaltungsgericht begründeten nun die Abkehr vom Abbau-Stopp damit, dass das öffentliche Interesse am Weiterbetrieb nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Es gebe "keinen Zweifel daran, dass die Energiesicherheit ein von der Verfassung geschützter Wert ist", sagte ein Gerichtssprecher. Energiesicherheit sei demnach eine Garantie für die Unabhängigkeit des Staates und die Sicherheit der Bürger.
Stadt Zittau klagt wegen Umweltbelastung
Gegen den Weiterbetrieb der Braunkohlentagebaus Turów hatten zuvor unter anderem die Stadt Zittau sowie die Umweltorganisation Greenpeace geklagt. Der Vorwurf der Kläger: Die Folgen des Tagebau-Betriebs für die Nachbarländer werde zu wenig berücksichtigt. Das Braunkohlerevier bringe schlechte Luft etwa ins nur wenige Kilometer entfernte Zittau in Sachsen und nach Hradek nad Nisou in Tschechien.
Trotz Strafzahlungen: Polen hält an Bergwerk fest
Von deutscher und tschechischer Seite wird zudem eine Absenkung des Grundwasserspiegels, Lärmbelästigung sowie Schäden an Gebäuden befürchtet. Bereits 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer einstweiligen Anordnung den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem nicht nach.
Der Gerichtshof verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 500.000 Euro für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht nachkommt. Weil Polen der Zahlung des Zwangsgeldes nicht nachkam, kürzte die EU-Kommission Finanzhilfen an den polnischen Staat im vergangenen Jahr. Polen will dennoch am Tagebau Turów festhalten und hatte dazu die Lizenz für das Bergwerk bis 2044 verlängert.
MDR (phb)/dpa/afp
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 18. Juli 2023 | 17:30 Uhr