Lausitzer Seenland Angler kämpfen um mehr Freiheiten am Berzdorfer See
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25. April 2023, 15:31 Uhr
Der Berzdorfer See bei Görlitz hat es geschafft: 2002 begann die Flutung des Tagebaurestlochs, in diesem Jahr hat ihn die Landesdirektion Sachsen zum öffentlichen Sport- und Freizeitgewässer erklärt. Doch ein Streitpunkt schwelt weiter.
- Der Berzdorfer See ist fertiggestellt, doch dem Anglerverband geht die Schiffbarkeit nicht weit genug.
- Derzeit läuft noch ein Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion.
- Bis zur Fertigstellung des Bärwalder Sees wird es laut Landesdirektion noch dauern.
Zwei Jahrzehnte hat es gedauert, bis aus einem Tagebaurestloch bei Görlitz ein durch und durch fertiger See wurde. Ab diesem Jahr braucht man keine Sondergenehmigungen mehr - der Berzdorfer See wurde von der Landesdirektion Sachsen zum öffentlichen Sport- und Freizeitgewässer im Lausitzer Seenland erklärt.
Allerdings ist immer noch das Widerspruchsverfahren des Anglerverbandes Elbflorenz offen. Sie kämpfen um bessere Bedingungen auf dem von ihnen für die Fischerei gepachteten Gewässer.
Angler wollen ganzjährig und nachts auf den See
"Mit unserer Hegeverpflichtung ist es ganz wichtig, dass wir auf den See können", betont René Häse, Geschäftsführer vom Anglerverband Elbflorenz Dresden e.V. Doch von November bis April gilt ein Bootsfahrverbot, dazu kommen Schutzzonen im Westen und überhaupt ein komplettes Nachtfahrverbot auf dem Berzdorfer See. "So können wir die Fischerei nicht ausüben", sagt Häse.
Wir können die Fischerei so nicht ausüben.
Man führe fortlaufend Gespräche mit der Landesdirektion, doch Kompromisslösungen zeichneten sich nicht ab. Für Häse ist Angeln nicht bloß ein Hobby oder Freizeitspaß. Mit der Hege - dem gezielten Einsetzen und Angeln von Fischen - sorge man dafür, dass die Populationen im Gleichgewicht bleiben.
Ausnahmen vom Verbot als Lösung?
Man sei mit den Anglern im Gespräch, bestätigt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. Eventuell gebe es Möglichkeiten, ihnen entgegenzukommen. So lasse das Bundesnaturschutzgesetz auch Ausnahmen bei Verboten zu. "Das allerdings muss genau abgewogen werden und auch mit dem Landratsamt in Görlitz mit der Unteren Naturschutzbehörde gut besprochen sein."
Der Nutzungsdruck ist hoch, die Beobachtungstürme sind viel höher. Wir haben viele Naturschutzverbände, die akribisch draufschauen.
Kraushaar sieht ihre Behörde hier in einer 'Sandwichpositition', wie sie es nennt. Ziel sei bei den künstlich geschaffenen Seen, die verschiedenen Interessen miteinander zu versöhnen. "Der Nutzungsdruck ist hoch und die Beobachtungstürme sind viel höher. Wir haben viele Naturschutzverbände, die akribisch draufschauen."
Markus Ritz, Vereinschef der Sächsischen Ornithologen, sieht eine Ausnahme für die Angler nicht gegeben. Die Sperrzonen seien rechtlich abgesichert und fachlich geprüft, sagt er. Sie seien als Rast- und Ruheplätze für die dortige Vogelwelt sehr wichtig.
Der Biologe zweifelt den Sinn einer Gewässerhege an. Diese sei am Berzdorfer See weder möglich noch nötig. Der Fischbestand dort habe sich hauptsächlich durch das Neißehochwasser gebildet. "Eine Hege ist nicht notwendig. Die Natur schafft das von allein", so Ritz.
Bärwalder See weit entfernt von Fertigstellung
Auch beim Bärwalder See prallen die Interessen von Anglern und Naturschützern aufeinander. Eine sechsstellige Summe hatte der Anglerverband Elbflorenz nach eigenen Angaben in den Fischbesatz investiert. Die Fische fühlen sich in der wärmeren Flachwasserzone in der Mitte des Gewässers am wohlsten. Für seltene Vogelarten, wie den Prachttaucher, Sterntaucher und Gänsesäger, ist dieses nahrungsreiche Gebiet allerdings die Adresse zum Rasten und Überwintern geworden. Eine trapezförmige Schutzzone wurde hier mitten auf dem Wasser eingerichtet.
Der Bärwalder See in der Oberlausitz sieht so gut wie fertig aus. Doch bis zur endgültigen Schiffbarkeitsfreigabe für alle wird es hier noch dauern, wie die Chefin der Landesdirektion erklärt. "Die LMBV hat hier ihre Zustimmung noch nicht erteilen können, weil sie zu viele Sanierungsverpflichtungen am See noch erledigen muss", so Kraushaar.
Was bedeutet die Erklärung der Schiffbarkeit?
Im Sächsischen Wassergesetz hat der Freistaat die Schiffbarkeit für die Tagebauseen festgelegt.
Diese wird durch die Landesdirektion Sachsen nach Fertigstellung eines Sees per Allgemeinverfügung umgesetzt.
Das heißt, dass dann Wasserfahrzeuge jeglichen Antriebs - ob Motor- oder Segelboot - auf den Seen fahren dürfen, die für "schiffbar" erklärt wurden.
Die Behörde kann die Nutzung des Gewässers tages- und jahreszeitlich begrenzen, wenn Gründe des Natur- und Artenschutzes es erfordern.
Auf nicht fertig gestellten Seen ist eine Sondergenehmigung notwendig, um auf ihnen fahren zu können.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 25. April 2023 | 09:30 Uhr