Wölfe im Wald. 2 min
Problemwölfe können in Sachsen-Anhalt ab sofort schneller geschossen werden. Mehr dazu im Audio. (Archivbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Neuer Erlass in Kraft Wölfe dürfen in Sachsen-Anhalt schneller geschossen werden

18. Dezember 2024, 15:54 Uhr

In Sachsen-Anhalt ist es künftig einfacher möglich, Wölfe zu schießen, die Nutztiere gerissen haben. Das Umweltministerium hat einen Erlass in Kraft gesetzt. Darin sind die Vorgaben für den Abschuss geregelt.

Bestimmte Wölfe dürfen in Sachsen-Anhalt ab sofort schneller geschossen werden. Wie das Umweltministerium am Mittwoch mitgeteilt hat, wurde ein Erlass in Kraft gesetzt, der es erlaubt, sogenannte Problem-Wölfe schneller und unbürokratischer zu entnehmen.

Umweltminister Armin Willingmann (SPD) hatte dies bereits bei der Vorstellung des jährlichen Wolfsmonitorings Anfang Dezember angekündigt. Der Erlass sieht vor, dass Wölfe, die wiederholt an Nutztier-Rissen beteiligt waren, bereits nach der erstmaligen Überwindung des laut Behörden zumutbaren Herdenschutzes geschossen werden dürfen. Dies gilt den Angaben zufolge für Regionen, in denen es besonders oft zu Rissen kommt.

Wolfsrudel an einem See. 1 min
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Die Zahl der Wölfe in Sachsen-Anhalt ist gestiegen. Wölfe, die wiederholt an Rissen beteiligt waren, sollen künftig schneller geschossen werden dürfen.

MDR JUMP Mo 02.12.2024 18:00Uhr 00:38 min

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Laut Ministerium prüft zunächst das Landesamt für Umwelt, ob es sich um eine solche Region handelt. Die Ausnahmegenehmigung zum Schnellabschuss erteilt das Landesverwaltungsamt. Die Entnahme selber macht dann ein Jäger. Sie muss innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff und in einem Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort erfolgen.

Wolf ist in Sachsen-Anhalt heimisch

"Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern.", sagte Willingmann und sprach von einer praktikablen Lösung. Mit dem neuen Erlass solle die Basis dafür gelegt werden, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konflikt-ärmer zu gestalten. Der Minister wies bereits Anfang Dezember darauf hin, dass für ein systematisches Wolfs-Management rechtliche Regelungen auf EU- und Bundesebene erfolgen müssten. 

Aus dem vorgestellten Monitoring-Bericht des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geht hervor, dass die Zahl der Wölfe im vergangenen Wolfs-Jahr von Mai 2023 bis April 2024 weiter gestiegen ist – auf insgesamt 258 Tiere. Im Vorjahr seien es 201 Wölfe gewesen. Auch die Zahl der Wolfsrudel ist im vergangenen Berichtszeitraum gestiegen: von 27 auf 32 Rudel. 

Fehlender Herdenschutz häufig ein Grund für Risse

Die meisten Tiere leben den Angaben zufolge im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. "Es ist noch Platz und es ist anzunehmen, dass der Platz noch genutzt wird", schätzt LAU-Präsidentin Sandra Hagel. Auch die Zahl der Riss-Vorfälle sei von 59 auf 63 gestiegen. Dabei seien auch wieder mehr Tiere getötet worden, nämlich 228. Hagel zufolge wurden allerdings genau dort mehr Übergriffe verzeichnet, wo die Herdenschutz-Maßnahmen nicht ausreichend gewesen seien.

Schnellere Abschüsse auch in anderen Bundesländern

Sachsen-Anhalt habe sich zusammen mit vier weiteren wolfs-reichen Bundesländern dazu entschlossen, die entsprechende Regelung umzusetzen, die vor einem Jahr bei der Umweltministerkonferenz besprochen wurde. Niedersachsen habe bereits im Frühjahr eine entsprechende Regelung erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen seien ähnliche Erlasse geplant. 

Trotz schnellerer Abschüsse: Jeder Einzelfall soll geprüft werden Der Erlass des Umweltministeriums berücksichtigt auch eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes aus dem April 2024. Demnach soll es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht automatisch zu Abschüssen von Wölfen kommen. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe.

Eine Abschuss sei zudem nur dann möglich, wenn durch den Wolf der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Maßgeblich für den zumutbaren Herdenschutz ist ein Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen, den Bund und Länder erstellt haben.

Unabhängig von dem neuen Erlass ist ein Abschuss von Wölfen auch bisher bereits unter anderen Voraussetzungen möglich gewesen. Im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge in Zschornewitz (Landkreis Wittenberg) zwei junge Wölfe getötet, die sich an menschliche Nahrungsquellen gewöhnt hatten.

dpa, MDR (Kalina Bunk, Mario Köhne) | erstmals veröffentlicht am 02.Dezember 2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. Dezember 2024 | 16:00 Uhr

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