Gewalt gegen Polizeikräfte Weniger Körperverletzungen, mehr Widerstand gegen Polizeibeamte
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09. Mai 2023, 05:00 Uhr
Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr weniger Einsätze registriert, in denen Polizeibeamte verletzt wurden. Zugenommen hat dagegen die Zahl der Delikte "Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte".
- Bei Einsätzen sind Polizeibeamte in weniger Fällen Opfer von Körperverletzung geworden.
- Grund dafür könnten bessere Ausstattungen und Schulungen der Einsatzkräfte sein.
- Bei den Delikten zu Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamten hat es eine Zunahme gegeben.
Die Zahl registrierter Körperverletzungen gegen Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Sebastian Striegel hervor. Demnach sind im vergangenen Jahr 70 Polizistinnen und Polizisten von Körperverletzungen betroffen gewesen. Zudem gab es einen Fall mit einem Geschädigten eines versuchten Totschlags. Im Jahr davor gab es 92 Polizeibeamte, die von Körperverletzungen betroffen waren.
Die Zahl der angezeigten gefährlichen Körperverletzungen gegen Polizeibeamte ist seit fünf Jahren relativ stabil. Im Jahr 2016 wurden laut Landeskriminalamt noch 109 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer gefährlichen Körperverletzung. Im Folgejahr sank die Zahl auf 69. Der niedrigste Stand wurde demnach 2021 (41) verzeichnet. Im Jahr 2022 wurden 43 Polizeibeamte Opfer gefährlicher Körperverletzung im Einsatz.
Körperverletzung vs. gefährliche Körperverletzung
Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung – das macht im Strafgesetzbuch einen Unterschied. Unter Körperverletzung ist in Paragraph 223 im Strafgesetzbuch die körperliche Misshandlung oder gesundheitliche "Schädigung" anderer Personen zusammengefasst. Sie wird mit Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Schon der Versuch gilt als strafbar.
Gefährliche Körperverletzung, Paragraph 224 im Strafgesetzbuch, ist konkreter gefasst: Darunter wird unter anderem eine Körperverletzung mit einer Waffe, mit anderen Beteiligten oder unter Beteiligung von Gift verstanden. Bestraft wird das mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft. Auch hier gilt: Der Versuch gilt als strafbar.
Polizeikräfte besser geschützt und besser ausgebildet
Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Olaf Sendel, erklärt den Rückgang mit der verbesserten Ausrüstung und Technik. Auch das Verhalten der Einsatzkräfte habe sich deutlich verbessert. "Das hat aber auch zur Folge, dass bei Eskalationen die Schwere der Verletzungen zurückgeht. Das sagt aber noch nichts über die Häufigkeit und Anzahl der erfolglosen Angriffsversuche aus", betont Sendel.
Denn trotz sinkender Angriffszahlen habe die Aggressivität gegenüber Polizisten, Sanitätern und Feuerwehrleuten in den vergangenen Jahren zugenommen, meint Sendel. "Das liegt meines Erachtens an einer Erosion der Identifikation mit dem Staat als fürsorglicher Organisation. Individuelle Rechte werden über gemeinschaftliche Regeln gestellt."
Auch Innenpolitiker Striegel betont, dass die persönliche Schutzausrüstung wichtig und in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert worden sei. Auch die Ausbildung sei immer besser geworden und damit der professionelle Umgang mit schwierigen Situationen. "Denn der beste Polizeieinsatz ist der, bei dem Gewaltanwendung vermieden werden kann", betont er.
Mehr Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte
Die Zahl der Fälle von "Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte" ist in den letzten beiden Jahren weiter angestiegen. Im vergangenen Jahr sind 1.010 Fälle registriert worden, im Jahr 2021 waren es 887 Fälle.
Dass die Zahl der Widerstandshandlungen mit in die Gewaltstatistik einfließt, hält der Grünen-Abgeordnete Striegel für nicht zielführend. Zudem sei die Bereitschaft der Polizei, solche Fälle anzuzeigen, gestiegen. Als Widerstand wird laut Striegel auch gewertet, wenn sich ein Demonstrant beispielsweise beim Abführen steif macht, sich aus einem Polizeigriff zu befreien versucht oder sich auf der Straße festklebt.
"Auch solche Fälle gelten als Widerstand, werden angezeigt, landen in der Statistik und werden dann als Gewalt gegen Polizeikräfte gewertet", sagt Striegel. Es sei niemandem geholfen, wenn die Zahlen in der Statistik künstlich in die Höhe getrieben würden, betont der Grünen-Politiker.
MDR (Manuel Mohr, Julia Heundorf, Moritz Arand, Marvin Kalies)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. April 2023 | 06:00 Uhr
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