Vereinbarung mit AOK Einigung im Streit um Geld für Krankenpfleger in Sachsen-Anhalt
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27. November 2024, 11:36 Uhr
Monatelang haben Pflegedienste in Sachsen-Anhalt und die Krankenkasse AOK über die Bezahlung der Krankenpflegerinnen und -pfleger diskutiert. Nun wurde der Streit beigelegt. Laut einer Vereinbarung sollen unter anderem noch ausstehenden Vergütungen nachgezahlt werden.
Ein Streit zwischen ambulanten Pflegediensten und der Krankenkasse AOK in Sachsen-Anhalt ist beendet. Dabei ging es darum, wie Krankenpfleger bestimmte Leistungen bezahlt bekommen. Die ambulanten Pflegedienste hatten beklagt, dass diese nicht in nötigem Umfang vergütet werden. Dazu gehörten etwa Zuschläge für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.
Wie beide Seiten in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt gaben, wurden nun die Weichen für eine Vereinbarung gestellt. Demnach sollen ausstehende Vergütungen für 2023 und 2024 nachgezahlt werden, zudem soll es eine an Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für 2025 geben. Die Vereinbarung umfasse auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen sowie weitere Vertragspartner privater Pflegedienste, hieß es.
Pflegekräfte demonstrieren vor Landtag
Im Sommer hatte es einen massiven Protest von Pflegedienstmitarbeitenden gegeben, auch vor dem Landtag in Magdeburg. "Dass Pflegedienste in Sachsen-Anhalt erstmals seit 24 Jahren auf die Straße gegangen sind, hat den Ernst der Lage deutlich gemacht", erklärte Sabine Kösling. Sie ist Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen-Anhalt. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit häuslicher Krankenpflege müsse auskömmlich vergütet werden. Dieses Ziel habe man erreicht.
dpa, MDR (Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. November 2024 | 19:00 Uhr
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