Erneuerbare Energie Immer mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Hauptinhalt
18. April 2024, 15:41 Uhr
Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt mehr als 400 Anträge für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gestellt. Drei Jahre zuvor waren es nur 73.
In Sachsen-Anhalt werden immer mehr Solaranlagen auf Gebäuden errichtet, die unter Denkmalschutz stehen. Laut Landesregierung gehen bei den Behörden seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ungewöhnlich viele Anträge von Bürgern ein, die sich mit Solarstrom selbst versorgen wollen. Ob es wirklich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Krieg in der Ukraine und der Antrags-Flut gibt, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Die Landtagsabgeordnete der Grünen, Cornelia Lüddemann, hatte zuvor bei der Landesregierung nachgefragt, wie viele Genehmigungen beziehungsweise Ablehnungen für "Fotovoltaik- und Solarthermie-Anlagen" auf denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen vier Jahren erteilt wurden. Aus der schriftlichen Antwort der Landesregierung geht nun hervor, dass die Zahl der Solaranlagen, die auf Kulturdenkmalen montiert werden sollten, sprunghaft angestiegen ist.
Anstieg um mehr als ein Fünffaches
Im Jahr 2020 wurden demnach lediglich 73 Anträge auf die erforderliche denkmal-rechtliche Genehmigung gestellt, während es drei Jahre später bereits über 400 Anträge waren – ein Anstieg von mehr als das Fünffache. Die meisten Anträge für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden seien in den Landkreisen Harz, Wittenberg und im Saalekreis gestellt worden.
Der Trend zu mehr Solaranlagen auf Kulturdenkmalen setzt sich den Angaben zufolge auch im Jahr 2024 fort. Bereits im ersten Quartal seien so viele Anträge gestellt worden wie im gesamten Jahr 2020. Die meisten Anträge seien in den zurückliegenden vier Jahren von den Denkmalschutzbehörden genehmigt worden.
Generell sei die Ablehnungsquote verschwindend gering. Ein Grund dafür ist ein Runderlass der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur an die Denkmalschutzbehörden des Landes. Sie dürfen Solaranlagen demnach nur noch ablehnen, wenn erhebliche Substanz-Schäden an den Kulturdenkmälern zu erwarten sind. Eine Ablehnung mit der Begründung, das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals würde ästhetisch leiden, ist nicht mehr zulässig.
MDR (Stephan Schulz, Lucas Riemer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 18. April 2024 | 09:00 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/55d3d80c-3d97-4ae1-800f-9472351d18e9 was not found on this server.