Klage gegen Einleitung von Salz Umweltschützer: An der Bode Katastrophe wie an der Oder verhindern

22. November 2022, 18:14 Uhr

Das Verwaltungsgericht Magdeburg muss sich mit den Salzeinleitungen aus dem Sodawerk Staßfurt in die Bode beschäftigen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und Sachsen-Anhalts Landesanglerverband haben Klage gegen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung eingereicht. Sie sehen seltene Tierarten am und im Fluss bedroht und verweisen auf ein Fischsterben in diesem Sommer in der Oder. Auch das Unternehmen selbst klagt.

Der BUND und Sachsen-Anhalts Landesanglerverband haben Klage gegen die Salzeinleitungen aus dem Sodawerk in Staßfurt in die Bode eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg richtet sich gegen die Verlängerung der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt im September. Laut den Klägern verstößt sie gegen geltendes Naturschutz- und Umweltrecht. Mit der Klage wollen die beiden Verbände den Artenschutz in der Bode sichern.

Das Sodawerk in Staßfurt Das Sodawerk Staßfurt ist eines von zwölf Sodawerken in der Europäischen Union. Auf das Werk im Salzlandkreis entfallen etwa acht Prozent der europäischen Produktion.

Die hergestellten Produkte Ammoniaksoda und Natron werden vor allem in der Glasproduktion benötigt. Sie finden sich aber auch beispielsweise in Waschmitteln, Salzen für die Geschirrspülmaschine und pharmazeutischen Salzen.

Das Sodawerk in Staßfurt hat rund 330 Mitarbeiter.

Konkret sehen BUND und Angler die geschützten Libellenarten Grüne Flussjungfer, Gemeine Keiljungfer und Gebänderte Prachtlibelle, sowie das seltene Bachneunauge gefährdet. In den kommenden Tagen soll zudem eine Klage gegen die Einleiteerlaubnis an sich erfolgen, wie die Verbände weiter erklärten.

Bode ein "hoch belasteter Fluss"

Die Bode sei unterhalb Staßfurts ein hoch belasteter Fluss, hieß es von den Anglern weiter. Die tägliche Einleitung von bis zu 1.800 Tonnen Chlorid mache aus dem Gewässer einen Abwasserkanal. Natürliches Leben sei nicht mehr möglich.

Natürliches Leben ist hier nicht mehr möglich.

Anja van der Molen-Stolz Geschäftsführerin Landesanglerverband

Der BUND kritisierte in der gemeinsamen Presseerklärung zur Klage auch die Landesregierung. Sachsen-Anhalt hinke bei der Umsetzung des Wasserschutzes hinterher. 95 Prozent der Gewässer im Land seien im schlechten Zustand. Die Entscheidung zur Bode untergrabe die rechtlich vorgeschriebene Verbesserung des Flusses.

Konkret verweisen die Verbände auf die Europäische Wasserrichtlinie. Sie schreibe fest, dass bis 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden müssen. Das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde des Landes habe genau diese Aufgabe zu erfüllen.

Verweis auf Fischsterben in der Oder

BUND und Landesanglerverband verweisen auch auf das große Fischsterben in der Oder in diesem Sommer. Im August war es im deutsch-polnischen Grenzfluss zu einer Umweltkatastrophe gekommen. Experten machen dafür einen hohen Salzgehalt bei niedrigem Wasserstand verantwortlich. Dadurch hatte sich eine Alge ausgebreitet, die ein massives Fischsterben auslöste.

Eine Katastrophe wie an der Oder wollen wir an Bode, Saale und Elbe verhindern.

Landesanglerverband und BUND

Bedingungen für Ausnahmegenehmigung

Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt hatte die Genehmigung zur Einleitung im Herbst bis 2030 verlängert und an Bedingungen geknüpft. So muss die Ciech Soda Deutschland GmbH und Co. KG bis Januar 2023 einen Plan vorlegen, wie Ammoniak und Chlor im Wasser reduziert werden sollen. Außerdem müssen spezielle Filter eingebaut und ein Kühlwasserkonzept vorgelegt werden.

Ciech hatte eine Genehmigung für eine dauerhafte Einleitung beantragt. Auch das Unternehmen hat nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Klage eingereicht. Der Sodahersteller hat das auf Nachfrage bestätigt. Demnach ist noch unklar, welche Auswirkungen die Einschränkungen auf den Produktionsprozess in Staßfurt haben wird. Deswegen müsse das Verfahren zunächst offen gehalten werden.

Ciech will Projekte zum Artenerhalt finanzieren

Das Landesverwaltungsamt hat einer Mitteilung aus dem Herbst zufolge eine maximal zulässige Chlorid-Konzentration für das Abwasser festgelegt. Das Unternehmen wiederum habe von sich aus erklärt, auf den Einsatz von salzhaltigem Grundwasser für Kühlprozesse zu verzichten. Außerdem wolle Ciech verschiedene Projekte zum Artenerhalt in der Bode finanzieren.

Auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT teilte das Amt am Dienstag mit, es habe alle Punkte von beiden Seiten bereits im Bescheid vom Herbst berücksichtigt. Begründungen der Klage von BUND und Anglerverband liegen demnach noch nicht vor.

Zur Klage von Ciech erklärt das Amt weiter, dass das Unternehmen auf drei gemachte Bedingungen abzielt. Der Sodahersteller fordert unter anderem, Grenzwerte zu lockern. Die Klage richtet sich auch gegen den "Zielwert" für die Einleitung von Chlorid in die Bode.

MDR (Max Hensch, Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. November 2022 | 08:30 Uhr

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