Grenzwerte bestätigt Streit um Abwasser-Einleitungen: Gericht weist Klagen von Sodawerken ab
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06. Juli 2023, 19:13 Uhr
Im Streit um das Abwasser der Sodawerke in Staßfurt und Bernburg hat das Oberverwaltungsgericht Klagen der Unternehmen abgewiesen. Sie hatten flexiblere Grenzwerte beim Einleiten des salzhaltigen Schmutzwassers in Bode und Saale gefordert. Mit der Entscheidung stärkte das Gericht dem Landesverwaltungsamt den Rücken.
Das Oberverwaltungsgericht hat Klagen von Sodawerken gegen feste Grenzwerte bei der Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Saale und die Bode abgewiesen. Die Unternehmen Ciech Soda und Solvay Chemicals leiten bei Staßfurt und Bernburg unter anderem salzhaltige Abwässer in die Flüsse ein. Sie hatten gegen das Landesverwaltungsamt geklagt und fordern eine flexiblere Berechnung des Grenzwertes.
Hintergrund ist ein Überwachungswert für die Giftigkeit gegenüber Fischeiern, den das Landesverwaltungsamt bei der Abwasser-Einleitung für die Unternehmen festgelegt hatte. Dieser sei repräsentativ für die Giftigkeit von Organismen im Wasser, teilte das Amt mit.
Landesverwaltungsamt sieht Anreiz für weniger schädliches Abwasser
Das Landesverwaltungsamt bewertete das Urteil als Erfolg. "Eine gerichtlich bestätigte klare Messwertgrenze für die Einleitung von Abwässern versetzt uns in die Lage, bei Überschreitungen diese zu ahnden", sagte die Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes, Yana Mark. "Das sollte für die Anlagenbetreiber ein Anreiz sein, alles Mögliche zu tun, um die die Schädlichkeit des Abwassers zu verringern."
Umweltverbände klagen immer wieder gegen die Abwassereinleitungen in die Flüsse. Eine Revision des Urteils ist nach Angaben des Landesverwaltungsamtes nicht zugelassen.
dpa, MDR (Felix Fahnert)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. Juli 2023 | 18:00 Uhr
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