Neues Schulgesetz für Sachsen-Anhalt Künftig strengere Mindestgrößen für Schulklassen
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24. September 2024, 17:32 Uhr
In Sachsen-Anhalt soll es künftig strengere Vorgaben bei der Mindestgröße von Schulklassen geben. Erste Klassen sollen demnach ab 2027 aus mindestens 25 Schülern bestehen. Betroffen davon sind die drei kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau. Im ländlichen Raum soll sich hingegen nichts ändern.
- In Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt die Mindestgröße von ersten Klassen ab 2027 bei 25 Kindern.
- Für den ländlichen Raum ist doch keine höhere Mindestschülerzahl geplant.
- Der Gesetzentwurf sieht auch eine engere Kooperation zwischen einzelnen Schulen vor.
Vor dem Hintergrund des Lehrermangels und der sinkenden Kinderzahlen hat die Landesregierung eine Änderung des Schulgesetzes vorgelegt. Künftig sollen in Sachsen-Anhalt strengere Vorgaben bei der Mindestgröße von Schulklassen gelten, teilte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Dienstag in Magdeburg mit.
Ab dem 1. August 2027 soll eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang gelten. In den drei großen Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt sie bei 25 Schülerinnen und Schülern.
Erste Klassen auf dem Land werden doch nicht größer
Im ländlichen Raum gilt für Grundschulen die Mindestgröße von 15 Schülern, 20 Schüler an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 Schüler an Gesamtschulen und Gymnasien. In einem ersten Entwurf hatte die Bildungsministerin auch höhere Mindestschülerzahlen auf dem Land geplant. Das wurde gekippt.
Weiterhin gilt, dass Grundschulen in den drei Oberzentren zweizügig sein müssen, im ländlichen Raum reicht eine Klasse je Jahrgang. Weiterführende Schulen sollen in den kreisfreien Städten mindestens drei Parallelklassen je Jahrgang haben, im ländlichen Raum liegt die Mindestzahl bei zwei. Wie viele Schulen die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen, konnte Feußner nicht sagen.
Mehr Flexibilität für Schulträger
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine engere Kooperation zwischen einzelnen Schulen vor. Demnach sollen Schulen, die nicht mehr bestandsfähig sind, künftig mit einer anderen Schule derselben Schulform zu einem Schulverbund fusionieren können. Diese Möglichkeit habe bisher nur für Grundschulen bestanden.
Zudem ermögliche der Entwurf die Kooperation von Jahrgängen der Sekundarstufe II mit anderen Schulen derselben Schulform, wenn die notwendige Klassenstärke ansonsten nicht erreicht werden könne. Ebenso sollen Schulen unterschiedlicher Schulformen miteinander kooperieren können, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen.
Unterrichtsversorgung in Sachsen-Anhalt weiter unter Zielwert
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt fast 750 öffentliche Schulen mit rund 214.300 Schülern und etwas mehr als 14.000 Lehrkräften. Zum Schuljahresbeginn lag die Unterrichtsversorgung laut Bildungsministerium bei 94 Prozent. Im Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rot-gelbe Regierung das Ziel von 103 Prozent Unterrichtsversorgung gesetzt, damit Luft für Krankheits-, Elternzeit- und Weiterbildungsvertretungen bleibt. Zur Erfüllung wurde schon an diversen Stellschrauben gedreht, unter anderem stehen Lehrer pro Woche eine Stunde länger vor der Klasse.
Das Kabinett hat den Entwurf für das Schulgesetzt in der zweiten Befassung einstimmig beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug.
epd, dpa, MDR (Sarah-Maria Köpf)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 24. September 2024 | 16:00 Uhr
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