Migration Landkreise und Städte bekommen Bezahlkarte für Asylbewerber
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19. November 2024, 05:58 Uhr
In Sachsen-Anhalt wird die Bezahlkarte für Geflüchtete bald flächendeckend zum Einsatz kommen. Ab Dienstag sollen fast 10.000 Stück an die Kreise und Städte ausgeliefert werden. Im Anschluss werden die Bezahlkarten in Kürze an Asylbewerber verteilt. Das Ziel laut Innenministerium: unerlaubte Migration reduzieren.
- Die Bezahlkarten für Asylbewerber werden nun an die Kommunen in Sachsen-Anhalt verschickt.
- Noch diesen Monat soll die Karten an Asylbewerber ausgegeben werden.
- Innenministerin Tamara Zieschang sieht in der Bezahlkarte ein wichtiges Instrument, um "irreguläre Migration zu reduzieren".
In Sachsen-Anhalt wird ab Dienstag die Bezahlkarte für Asylbewerber flächendeckend eingeführt. Zunächst würden die Karten nun an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt, teilte das Innenministerium auf Nachfrage mit. Diese hätten vorerst 9.450 Bezahlkarten beim Dienstleister Secupay bestellt. Darüber hatte zunächst die Volksstimme (€) berichtet.
Die Ausgabe an Leistungsberechtigte solle noch im November starten. Die Umstellung auf die Bezahlkarte werde allerdings erst nach und nach erfolgen und könne einige Monate in Anspruch nehmen, heißt es.
Zieschang: "Deutliche Absage an Schleuser und Schlepper"
Mit dem Bezahlkarten-System würden bisherige Geldleistungen weitgehend ersetzt. Die monatlichen, staatlichen Zahlungen an Asylbewerber sollen stattdessen künftig als Guthaben auf eine Karte mit Debitfunktion aufgeladen werden. Mit dieser können die Geflüchteten elektronisch in Geschäften und bei Dienstleistern bezahlen.
Überweisungen ins Ausland und Online-Zahlungen seien ausgeschlossen. Bargeld können die Leistungsberichtigten nur noch bis zu einer Höhe von 50 Euro mit der Karte abheben. "Dies ist eine deutliche Absage an Schleuser und Schlepper. Die Bezahlkarte ist ein Baustein neben anderen, um irreguläre Migration zu reduzieren", so Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).
Sozialleistungen für Asylbewerber
Alleinstehene Asylbewerber haben derzeit Anspruch auf insgesamt 460 Euro im Monat, zum 1. Januar 2025 sinkt der Wert auf 441 Euro pro Monat.
In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Geflüchtete davon derzeit höchstens 204 Euro als "Taschengeld". Hinzu kommen Sonderleistungen bei Krankheit oder Schwangerschaft. Asylbewerber erhalten damit rund 18 Prozent weniger Sozialhilfe als Deutsche und Flüchtlinge aus der Ukraine.
Sobald sie als Geflüchtete anerkannt werden, erhalten die Betroffenen das volle Bürgergeld, wenn sie bedürftig sind. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie eine eingeschränkte Krankenversorgung.
Kritik: Bezahlkarte sei diskriminierend
Kritiker halten die Bezahlkarte dagegen für diskriminierend und verweisen auf zusätzliche Verwaltungskosten zu Lasten der Kommunen und Steuerzahler – statt das Geld in Integration zu stecken.
MDR (Daniel Salpius, Marius Rudolph, Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. November 2024 | 05:00 Uhr
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