Entscheidung am Landesverfassungsgericht Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens
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21. August 2023, 17:40 Uhr
Das Landesverfassungsgericht stuft einen Ordnungsruf gegen den AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider als rechtens eins. Das entschied das Gericht am Montag. Im Landtag von Sachsen-Anhalt nutzte Tillschneider eine umstrittene Formulierung, die Hannah Arendt in der Berichterstattung über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann geprägt hatte. Er erhielt einen Ordnungsruf dafür, gegen den er gerichtlich vorging.
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- Der Ordnungsruf gegen den AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider im Februar 2022 war rechtens. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Montag.
- Tillschneider hatte 2022 mit einer umstrittenen Formulierung im Landtag für Empörung gesorgt. Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (Linke) sah "eine rote Linie überschritten" und erteilte ihm einen Ordnungsruf.
- Der AfD-Mann wies den Vorwurf zurück und sah sich in seinem Recht auf parlamentarische Redefreiheit verletzt.
In einem sogenannten Organstreitverfahren um einen Ordnungsruf im Landtag gegen den AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider ist die Entscheidung gefallen. Das Landesverfassungsgericht beurteilt den Ordnungsruf als rechtens. Dessen umstrittene Formulierung könne als Verstoß gegen Ordnung, Würde und Ansehen des Landtags gewertet werden, teilte das Gericht mit.
Tillschneider brachte den Ordnungsruf vor Gericht. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau beschäftigte sich daraufhin ausführlich mit der parlamentarischen Redefreiheit.
Denn der AfD-Mann sagte, sein Recht auf parlamentarische Redefreiheit sei durch den Ordnungsruf verletzt worden. Dem widersprachen nun aber die Richter. Sie sehen die Redefreiheit des Abgeordneten nicht als verletzt an.
Tillschneider sorgt mit umstrittener Formulierung für Empörung
Zum Hintergrund: Im Februar 2022 hatte der Landtag über eine Aktion des Bildungsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter dem Slogan "Wir ham 'nen Stich" diskutiert. Tillschneider hatte dazu gesagt: "Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?"
Letzteres ist eine Formulierung, die für Empörung sorgte. "Die Banalität des Bösen" geht als Begriff auf die Publizistin Hannah Arendt zurück. Sie hatte über den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann berichtet. Ihre Zeitungsartikel und ihr Buch zum Thema trugen den Untertitel "Von der Banalität des Bösen". Weil der Untertitel Eichmann beurteilt, wird die Formulierung bis heute kontrovers diskutiert.
Landtagsvizepräsident Gallert sieht "rote Linie überschritten"
Als Tillschneider den Begriff im Parlament nutzte, erteilte ihm Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (Linke) einen Ordnungsruf. Gallert sagte bei der Verhandlung am Montag, er habe "eine rote Linie überschritten" gesehen. Aufgabe der Sitzungsleitung sei es, Ansehen und Würde des Parlaments zu wahren. Dies bedeute, dass es Grenzen in der politischen Auseinandersetzung gebe.
Der vom Landtag beauftragte Anwalt sagte, mit der Begrifflichkeit würden die Menschen verunglimpft, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt hätten. Zudem werde der Holocaust bagatellisiert. Dem stimmte das Gericht zu. Zur Begründung hieß es, die Aussage könne als "Herabwürdigung des politischen Gegners und nicht als Beitrag zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung verstanden werden."
Tillschneider weist Vorwurf zurück
Tillschneider wies den Vorwurf zurück. Er sagte vor Gericht, die Mehrheit der Menschen könne mit der Begrifflichkeit nichts anfangen. Er habe diese unabhängig vom Kontext des nationalsozialistischen Unrechts verwendet und zudem als Frage formuliert. Niemandem sei damit die "Banalität des Bösen" unterstellt worden.
dpa, MDR (Daniel George, Sebastian Gall)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 21. August 2023 | 09:00 Uhr