Kinderbetreuung Was Sie zu Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt wissen müssen
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29. Juli 2021, 18:59 Uhr
In der Verbandsgemeinde Wethautal im Burgenlandkreis zahlen Familien im Monat durchschnittlich über 130 Euro mehr für einen zehnstündigen Krippenplatz als in Magdeburg. Warum unterscheiden sich Kita-Beiträge in Sachsen-Anhalt so stark, wie viel zahlt das Land zu – und werden Kitas künftig teurer? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt.
Inhalt des Artikels:
- Wie werden die Kita-Gebühren errechnet – und warum fallen sie so unterschiedlich aus?
- Werden Familien mit mehreren Kindern mehrfach zur Kasse gebeten?
- Wie werden sich die Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt künftig entwickeln?
- Wer kann sich in Sachsen-Anhalt von Kita-Gebühren befreien lassen?
- Was kostet Kinderbetreuung in anderen Bundesländern?
Wie werden die Kita-Gebühren errechnet – und warum fallen sie so unterschiedlich aus?
Abhängig vom Kindesalter und der täglichen Betreuungszeit variieren die Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt von Gemeinde zu Gemeinde teilweise um mehr als 130 Euro im Monat. Das zeigen Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT. Zehn Stunden Betreuung am Tag in einer Kinderkrippe kosten beispielsweise in Klötze und Magdeburg durchschnittlich 150 Euro pro Monat, in der Verbandsgemeinde Wethautal dagegen 287 Euro.
Um zu verstehen, warum die Kita-Gebühren so unterschiedlich ausfallen, ist es wichtig zu wissen, dass Kitaplätze aus verschiedenen Töpfen finanziert werden. Zunächst übernimmt das Land für jedes betreute Kind einen festen Anteil. Aktuell beträgt dieser...
- ...für Kinder unter drei Jahren: 467,58 Euro
- ...für Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule: 212,42 Euro
- ...für Schulkinder: 81,07 Euro.
Dazu kommt eine finanzielle Beteiligung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, etwa die Jugendämter. Sie beträgt aktuell...
- ...für Kinder unter drei Jahren: 129,13 Euro
- ...für Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule: 76,37 Euro
- ...für Schulkinder: 35,09 Euro.
Die verbleibenden Kosten übernehmen Gemeinden und Eltern. Der örtliche Kita-Beitrag wird dabei durch die jeweilige Gemeinde festgelegt, wobei die Träger der Tageseinrichtungen und die Gemeindeelternvertretung zuvor angehört werden müssen. Je nachdem, wie groß der Anteil ist, den die Gemeinde übernimmt, fällt der von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu zahlende Beitrag also größer oder kleiner aus.
In wohlhabenderen Städten oder Gemeinden zahlen Eltern daher oft niedrigere Kita-Gebühren als in ärmeren Gemeinden. Grundsätzlich nicht eingepreist sind Verpflegungskosten für Speisen und Getränke im Kindergarten oder in der Kinderkrippe. Diese müssen immer komplett von den Eltern übernommen werden.
Werden Familien mit mehreren Kindern mehrfach zur Kasse gebeten?
Nein. Eltern müssen in Sachsen-Anhalt seit 2019 nur für das älteste Kind Kita-Gebühren entrichten, jüngere Geschwister werden dann kostenlos betreut. Finanziert wird das durch Mittel des Bundes über das sogenannte Gute-Kita-Gesetz. Von 2019 bis 2022 erhält Sachsen-Anhalt durch dieses Gesetz insgesamt rund 140 Millionen Euro vom Bund. 58 Prozent davon werden eingesetzt, um die Kita-Gebühren zu senken, der Rest fließt in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und die Ausbildung von Fachkräften.
Nach aktuellem Stand ist das Gute-Kita-Gesetz bis Ende des Jahres 2022 befristet. CDU, SPD und FDP haben sich im Vorfeld der derzeit laufenden Koalitionsgespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung bereits darauf geeinigt, dass das Land einspringt, falls der Bund die Finanzierung nicht fortführen sollte, damit sich die Situation für Eltern nicht verschlechtert.
Wie werden sich die Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt künftig entwickeln?
CDU, SPD und FDP sind sich einig, dass Eltern finanziell nicht stärker belastet werden sollen, selbst wenn die Förderung durch Bundesmittel auslaufen sollte. Eine komplette Abschaffung der Kita-Gebühren, wie die SPD sie im Vorfeld der Landtagswahl gefordert hatte, steht jedoch offenbar nicht mehr zur Debatte. Noch im Mai sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD): "Wir wollen den Weg der Entlastung von Eltern weitergehen und die Elternbeiträge für die Kitas ganz abschaffen."
Inzwischen klingen die Sozialdemokraten jedoch deutlich verhaltener. Auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT, ob sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen weiterhin für eine komplette Abschaffung der Kita-Beiträge einsetzt, sagt der stellvertretende Landesgeschäftsführer Chris Henze, dass alle aktuellen Regelungen zur finanziellen Entlastung der Eltern beibehalten und Attraktivität sowie Qualität der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher gesteigert werden sollen. "Sollten weitere Bundesmittel zur Verfügung stehen, werden diese für darüberhinausgehende Beitragsentlastungen genutzt", so Henze.
Wer kann sich in Sachsen-Anhalt von Kita-Gebühren befreien lassen?
Familien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag stellen, um sich von den Kita-Gebühren teilweise oder komplett befreien zu lassen. Infrage kommt das insbesondere für Eltern, die...
- Arbeitslosengeld II beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen
- Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld erhalten
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Bei Bedarf können sich Eltern nach Angaben des Sozialministeriums bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Antragstellung beraten lassen.
Was kostet Kinderbetreuung in anderen Bundesländern?
Die Gebührenmodelle unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar innerhalb eines Landes von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Unabhängig vom Kindesalter komplett gebührenfrei ist die Betreuung lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
In vielen anderen Bundesländern müssen Eltern für die Betreuung von Kindern ab einem bestimmten Alter oder für eine bestimmte Stundenzahl am Tag nichts bezahlen. So ist der Kitabesuch etwa in Rheinland-Pfalz für Kinder ab dem zweiten Geburtstag gebührenfrei, in Niedersachsen ab dem dritten Geburtstag für bis zu acht Stunden am Tag. In Thüringen sind die letzten beiden Kindergartenjahre grundsätzlich gebührenfrei, in Sachsen und Brandenburg gilt das nur für das letzte Kindergartenjahr.
Über den Autor
Lucas Riemer arbeitet seit Juni 2021 bei MDR SACHSEN-ANHALT. Der gebürtige Wittenberger hat Medien- und Kommunikationswissenschaft in Ilmenau sowie Journalismus in Mainz studiert und anschließend mehrere Jahre als Redakteur in Hamburg gearbeitet, unter anderem für das Magazin GEOlino.
Bei MDR SACHSEN-ANHALT berichtet er vor allem über kleine und große Geschichten aus den Regionen des Landes.
Quelle: MDR/Lucas Riemer
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 29. Juli 2021 | 12:00 Uhr